Energieberichte
Berichte über den Energieverbrauch kommunaler Gebäude nach dem Niedersächsischen Klimagesetz
In Niedersachsen sind die Kommunen verpflichtet, Berichte über den Energieverbrauch ihrer kommunalen Liegenschaften zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Grundlage hierfür bildet das „Niedersächsische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels“ (Niedersächsisches Klimagesetz — NKlimaG). Die Energieberichte sollen dazu dienen, durch Offenlegung der Energieverbräuche Möglichkeiten zu deren Senkung und zur Einsparung von Energiekosten zu ermitteln.
Die Energieberichte enthalten unter anderem die jährlich bei der Kommune anfallenden Kosten für Strom- und Heizenergie, die diesen Kosten zugrunde liegenden Verbräuche und die damit verbundenen Emissionen von Kohlendioxid sowie die jährlichen Verbräuche an Strom- und Heizenergie der von der Kommune genutzten Gebäude.
Energieberichte der kommunalen Gebäude
Energiebericht Gesamtverbrauch der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Wallenhorst
Energiebericht Erich-Kästner-Schule
Energiebericht Johannisschule
Energiebericht Grundschule Lechtingen
Energiebericht St. Bernhard-Schule
Energiebericht Katharinaschule
Energiebericht Schulzentrum Wallenhorst
Energiebericht Haselandhalle
Energiebericht Turnhalle Hollage
Energiebericht Sporthalle Lechtingen
Energiebericht Turnhalle Lechtingen
Energiebericht Wittekindhalle
Energiebericht Turnhalle Rulle
Energiebericht Sporthalle Wallenhorst
Energiebericht Rathaus
Energiebericht Feuerwehrhaus Wallenhorst
Energiebericht Feuerwehrhaus Rulle
Energiebericht Baubetriebshof
Energiebericht Hof Dreskamp
Energiebericht Hollager Mühle
Energiebericht Jugendzentrum JAB2
Energiebericht Hofstelle Duling
Energiebericht Friedhofskapelle Hollage