Ortskern Hollage

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept, Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB

Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2021 für den Ortskern von Hollage die Durchführung von „Vorbereitenden Untersuchungen“ (VU) nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Gleichzeitig wurde ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ erarbeitet. Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen und der Erstellung des Konzeptes war die BauBeCon Sanierungsträger GmbH aus Bremen beauftragt.

Die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen (VU) in einem formellen Verfahren nach dem Baugesetzbuch ist als Grundlage einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme verpflichtend. Sie beinhalten die Erfassung aller im Ortskern von Hollage vorhandenen Missstände sowie der bereits bestehenden Planungsziele. Im Ergebnis der VU werden Leitbilder und Sanierungsziele sowie spezifische Maßnahmen für den Ortskern von Hollage entwickelt, welche durch den Rat beschlossen werden und die dann im Rahmen einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme umgesetzt werden sollen.

Ziel ist es, auf der Grundlage in ein Städtebauförderungsprogramm aufgenommen zu werden und mit Hilfe von Fördergeldern den Ortskern von Hollage nach den gemeinsam entwickelten Zielsetzungen und Leitbildern umzugestalten.

Bestandteil des Verfahrens sind auch Beteiligungsprozesse der Betroffenen und der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Diese haben zwischenzeitlich stattgefunden. Die Ergebnisse wurden in den Bericht über die VU und das ISEK für den Ortskern von Hollage eingearbeitet.

Der Gemeinderat hat dem Ergebnis im Sommer 2022 zugestimmt. Auf der Grundlage wurden von der Gemeinde Anträge auf Aufnahme in die Städtebauförderung zu den jeweiligen Programmjahren in das Städtebauförderprogramm „Lebende Zentren“ gestellt. Eine Aufnahme ist bislang nicht erfolgt.

Die zum Beschluss gestellten Unterlagen können Sie hier einsehen und herunterladen: