Ortskern Hollage

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept, Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB

Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2021 für den Ortskern von Hollage die Durchführung von „Vorbereitenden Untersuchungen“ (VU) nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Gleichzeitig wurde ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ erarbeitet. Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen und der Erstellung des Konzeptes ist die BauBeCon Sanierungsträger GmbH aus Bremen beauftragt.

Vorbereitende Untersuchungen müssen in einem formellen Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt werden, bevor eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme überhaupt durchgeführt werden kann. Sie beinhalten die Erfassung aller im Ortskern von Hollage vorhandenen Missstände sowie der bereits bestehenden Planungsziele. Im Ergebnis der VU werden Leitbilder und Sanierungsziele sowie spezifische Maßnahmen für den Ortskern von Hollage entwickelt, welche durch den Rat beschlossen werden und die dann im Rahmen einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme umgesetzt werden sollen.

Ziel ist es, auf der Grundlage in ein Städtebauförderungsprogramm aufgenommen zu werden und mit Hilfe von Fördergeldern den Ortskern von Hollage nach den gemeinsam entwickelten Zielsetzungen und Leitbildern umzugestalten.

Bestandteil des Verfahrens sind auch Beteiligungsprozesse der Betroffenen und der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Diese haben zwischenzeitlich stattgefunden. Die Ergebnisse wurden in den Bericht über die VU und das ISEK für den Ortskern von Hollage eingearbeitet.

Der Fachausschuss Bauen, Planen, Straßen und Verkehr und der Verwaltungsausschuss der Gemeinde haben in ihren Sitzungen im Mai 2022 dem Ergebnis bereits zugestimmt. Der Rat der Gemeinde wird am 12.07.2022 über das Ergebnis und die Mittelbereitstellung entscheiden. Im Juni wurde die Kosten- und Finanzierungsübersicht zum Ratsbeschluss aufgrund einer Änderung der Vorgaben für den Ratsbeschluss nochmals angepasst. Die fiktive Anrechnung von NKAG-Beiträgen entfällt.

Die zum Beschluss gestellten Unterlagen können Sie hier einsehen und herunterladen:

Der Förderantrag zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ für das Programmjahr 2023 wurde fristgerecht gestellt. Der Bescheid über die Aufnahme oder Nicht-Aufnahme wird im Frühjahr 2023 seitens der Gemeinde erwartet.