Dorfentwicklung in Alt-Wallenhorst und Rulle

Fördergelder können 2023 noch beantragt werden - Antragsstichtag 30.09.2023!

Das Land Niedersachsen unterstützt als Fördermittelgeber den zukunftsfähigen Entwicklungsprozess der ländlichen Lebensräume durch das Dorfentwicklungsprogramm. Themen wie Demografie, Innenentwicklung, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung stehen heute neben Themen des Erhalts der Baukultur im ländlichen Raum, Landwirtschaft, Mobilität oder lokaler Ökonomie bei den Handlungsansätzen im Mittelpunkt. Zielsetzung des Landes Niedersachsen ist es, über die Dorfentwicklung die Eigenkräfte der ländlichen Räume mit ihren Alleinstellungsmerkmalen durch die Initiative der Akteure vor Ort zu stärken, sowie Projekte und Investitionen anzuregen. Grundlage für den Erhalt von Fördergeldern für private und öffentliche Projekte ist dabei die Aufnahme der Gemeinde in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes mit einem Dorfentwicklungskonzept.

Die Gemeinde Wallenhorst wurde bereits 2010 mit dem Dorferneuerungsplan Alt-Wallenhorst / Rulle in das Förderprogramm aufgenommen. Auf der Grundlage der Ergänzungsplanung aus Oktober 2021 konnte der Umsetzungszeitraum bis zum 31.12.2023 verlängert werden. Fördermöglichkeiten bestehen damit weiterhin für private und öffentliche Dorfentwicklungsmaßnahmen im und mit Bezug zum Dorfentwicklungsgebiet auf Grundlage der ZILE-Richtlinie des Landes Niedersachsen.

Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen beim Amt für regionale Landesentwicklung (ARL) ist der 30. September 2023. Eine Projektdurchführung zur Förderung ausgewählter und bewilligter Maßnahmen ist somit im Jahr 2024 noch möglich.