Dorfentwicklung in Alt-Wallenhorst und Rulle

Förderzeitraum um zwei Jahre bis 2025 verlängert

 

*************** EINLADUNG ZUM INFORMATIONSABEND ***************

Förderung von privaten Maßnahmen in der Dorfentwicklung

Zu einer Informationsveranstaltung über Fördermöglichkeiten für private Maßnahmen in der Dorfentwicklung lädt die Gemeinde Wallenhorst am Mittwoch, den 10. April alle Interessierten herzlich ein. Beginn ist um 18 Uhr im Ruller Haus.

Die Gemeindeverwaltung informiert gemeinsam mit den Fachbegleitern des Büros IPW über Fördermöglichkeiten des Dorfentwicklungsprogramms für private Maßnahmen, steht bei Fragen zur Verfügung und berät zur Vorgehensweise.

Wer mit bereits konkreteren Fragestellungen zu möglichen Dorfentwicklungsmaßnahmen zu der Veranstaltung kommen möchte, kann diese bereits im Vorfeld an die unten genannten Ansprechpersonen mitteilen. So kann am Informationsabend konkreter auf die entsprechenden Fragen eingegangen werden.

Ansprechpersonen sind bei der Gemeindeverwaltung:
Tanja Reimann, E-Mail ebau@remove-this.wallenhorst.de, Telefon 05407 888-711

beim Büro IPW:
Christiane Dettmer: E-Mail: c.dettmer@ingenieurplanung.de, Telefon: Tel.: 05407 880-77, Mobil: 0174 9930331

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

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Fördermöglichkeiten „Dorfentwicklung“

Das Land Niedersachsen unterstützt als Fördermittelgeber den zukunftsfähigen Entwicklungsprozess der ländlichen Lebensräume durch das Dorfentwicklungsprogramm. Zielsetzung ist es, über die Dorfentwicklung die Eigenkräfte der ländlichen Räume mit ihren Alleinstellungsmerkmalen durch die Initiative der Akteure vor Ort zu stärken, sowie Projekte und Investitionen anzuregen.

Die Gemeinde Wallenhorst wurde bereits 2010 mit dem Dorferneuerungsplan Alt-Wallenhorst / Rulle in das Förderprogramm aufgenommen. Der Geltungsbereich umfasst das Alte Dorf, das Nettetal, das Ruller Zentrum und Teile von Rulle-Ost. Mit der Ergänzungsplanung aus Oktober 2021 konnte der Umsetzungszeitraum nun ein weiteres Mal verlängert werden. Er läuft bis zum 31.12.2025. Fördermöglichkeiten bestehen innerhalb der nächsten zwei Jahre für private Dorfentwicklungsmaßnahmen im Dorfentwicklungsgebiet auf Grundlage der ZILE-Richtlinie des Landes Niedersachsen.

Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen beim Amt für regionale Landesentwicklung (ARL) ist der 30. September 2024 und der 20. September 2025. Eine Projektdurchführung zur Förderung ausgewählter und bewilligter Maßnahmen ist somit im Jahr 2026 noch möglich.

Zu Fördermöglichkeiten und -bedingungen können Sie sich kostenfrei beraten lassen! Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin bei Ihnen vor Ort. Die Fachbegleiter informieren Sie über die aktuellen Fördergegebenheiten und geben Ihnen Empfehlungen zur ortstypischen Gestaltung von Gebäuden, Fassaden, Hofflächen und Gärten.

 

Ihre Ansprechpartner:

Umsetzungsbegleitung und Beratung:
Büro Ingenieurplanung Wallenhorst:
Frau Dettmer: Telefon: Tel.: 05407 / 880 77; Mobil: 0174 / 9930331; E-Mail: c.dettmer@remove-this.ingenieurplanung.de

Fördermittelgeber: Amt für regionale Landesentwicklung (ARL), Geschäftsbereich Osnabrück:
Frau Aisha Knackstedt, Telefon: 0541 / 503 477; E-Mail: aisha.knackstedt@remove-this.arl-we.niedersachsen.de

Für die Dorfentwicklung bei der Gemeinde Wallenhorst:
Frau Tanja Reimann, Telefon: 05407 / 888 711; E-Mail: reimann@remove-this.wallenhorst.de