Schlichten statt Richten: ehrenamtliche Schiedspersonen

Bei vielen Privatklageverfahren – beispielsweise Angelegenheiten des Nachbarrechts – ist es obligatorisch, vor Klageerhebung ein Sühne- bzw. Schlichtungsverfahren durchzuführen.

In jedem Fall gilt: Kommunikation ist alles! Bevor man für teures Geld einen Anwalt einschaltet und das Zusammenleben schlimmstenfalls auf Jahre beeinträchtigt ist, empfiehlt es sich, die Nachbarn freundlich auf Störendes anzusprechen. Dabei sollte man auch selbst zu Kompromissen bereit zu sein – möglicherweise auch dann, wenn man vor dem Gesetz das Recht auf seiner Seite hat.

Vermitteln können dabei auch ehrenamtlich tätige Schiedspersonen. Sie sind keine Richter. Sie sprechen keine Urteile. Sie haben die Aufgabe, den Streit, der ihnen vorgetragen wird, zu schlichten – also die Parteien zu bewegen, sich zu einigen.

Konkret helfen, ohne dass Kosten für Anwälte und Gericht entstehen, können im Streitfall die ehrenamtlichen Schiedspersonen der Gemeinde Wallenhorst.