Sanierung „Wallenhorst - Zentrum“

Wallenhorst macht sich stark für ein starkes Zentrum: 2008 wurde die Gemeinde in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Am 15. Januar 2009 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Wallenhorst-Zentrum“ rechtskräftig. Sie ermöglicht es der Gemeinde, in den kommenden Jahren bis zum Abschluss der Sanierungsmaßnahme Fördergelder von Bund und Land zur Stärkung des Ortskerns zu erhalten. In der Ratssitzung am 01.10.2013 wurde mit der 1. Änderung der Sanierungssatzung die Erweiterung des Sanierungsgebietes um die Straße 'Drosselweg' beschlossen. Sie wurde am 31. Oktober 2013 rechtskräftig.

Diese Chance wird die Gemeinde nutzen. Mit Hilfe der Zuschüsse will sie das Zentrum umgestalten und attraktiver machen.

Nach einem städtebaulichen Realisierungswettbewerb wurde das Kirchumfeld St. Alexander und der Alte Pyer Kirchweg nach den Wettbewerbsplänen der Büros frei[RAUM]planung, Bissendorf und Landschaftsarchitektur, Hamburg, qualitätsvoll umgestaltet.

Als weitere öffentliche Maßnahme ist die gesamte Große Straße umgestaltet worden. In den Jahren 2012 bis 2014 wurden die Bereiche „Große Straße – Mitte“  und „Große Straße – Süd“ hochwertig umgebaut. Im Jahr 2017 erfolgte die Umgestaltung des Bereiches „Große Straße - Nord“. Als letzte größere öffentliche Maßnahme wurden im Jahr 2019 der Drosselweg und die Franksmannstraße analog zu den bereits erneuerten Straßen umgebaut.

Das zentral gelegene Grundstück des ehemaligen Hotels Töwerland hat die Gemeinde im Rahmen der Sanierung erworben und geräumt. Es wurde zwischenzeitlich mit dem Bau von Wohn- und Geschäftshäusern so gestaltet, dass es die Bebauung an der Großen Straße ergänzt und die Zentrumsbildung Wallenhorsts fortentwickelt.

Auch private Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet können Fördergelder erhalten. Damit wurde beispielsweise das historische Gesicht der Fassade der Alten Schule wiederhergestellt. Allerdings muss jeder, der die Förderung nutzen will, rechtliche Verpflichtungen beachten. Unter anderem ist für Baumaßnahmen - ebenso wie für weitere Rechtsgeschäfte und Vorhaben -, die außerhalb des Sanierungsgebietes genehmigungsfrei wären, eine sanierungsrechtliche Genehmigung nötig.

Eigentümer im Sanierungsgebiet können nach dem Einkommenssteuergesetz (§§ 7h, 10f, 11a) bestimmte Herstellungs- und Anschaffungskosten sowie Erhaltungsaufwand bei Gebäuden erhöht steuerlich absetzen (siehe Steuermerkblatt). Dazu muss vor (!) der Durchführung ein Modernisierungsvertrag abgeschlossen werden.