EU-Umgebungslärmrichtlinie
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Union ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms erarbeitet. Als Ziele sind darin die Verhinderung, Minderung und Vorbeugung des Umgebungslärms festgeschrieben. Die wesentlichen Aufgaben sind die Ermittlung der Belastungen durch strategische Lärmkarten und die Verminderung und Vermeidung von Lärm durch Lärmaktionspläne.
In der aktuellen 4. Stufe wurden alle Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr untersucht. In der Gemeinde Wallenhorst sind dies die Bundesautobahn A1, die Bundesstraße B68 und die Landesstraße L109 in Richtung Rulle.
Die Ergebnisse der Lärmkarten hat die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS-LLGS) ermittelt und im Internet veröffentlicht. Diese wurden vom Rat der Gemeinde Wallenhorst in seiner Sitzung am 04.07.2023 zur Kenntnis genommen und beschlossen.
In der nächsten Phase der Bearbeitung wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes unter Einbeziehung der Anmerkungen aus der 1. Beteiligungsphase erarbeitet.
Für die 2. Phase der Beteiligung lag der Entwurf des Lärmaktionsplan in der Zeit vom 18.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024 im Rathaus der Gemeinde Wallenhorst öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist konnten Anregungen zum Lärmaktionsplan schriftlich oder per E-Mail abgegeben werden. Auch die Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden dazu aufgefordert, in diesem Zeitraum ihre Stellungnahmen einzureichen.
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Wallenhorst vom 13.06.2024 wurde der Lärmaktionsplan beschlossen. Anschließend wurde dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz fristgerecht über den Beschluss des Lärmaktionsplanes Bericht erstattet.
Der beschlossene Lärmaktionsplan kann hier im Download-Bereich mit den entsprechenden Anlagen eingesehen werden.