Förderung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen

Die Gemeinde Wallenhorst fördert aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes und der effizienten Energienutzung (eine Antragsstellung ist ab dem 15.04.2025 möglich)

  • den hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen mit einmalig 300 Euro, maximal jedoch 30 Prozent der anfallenden Kosten,
  • den Austausch alter Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen mit einmalig 100 Euro pro Heizungsanlage,
  • die Anschaffung eines Lastenfahrrads mit einmalig 500 Euro, maximal jedoch 50 Prozent des Anschaffungspreises,
  • für einkommensschwache Haushalte: steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonkraftwerke) mit 50 Prozent des Anschaffungspreises, maximal jedoch 250 Euro,
  • den Einbau einer Zisterne mit bis zu 500 Euro,
  • den Einbau einer Rigole mit einmalig 500 Euro sowie
  • die Anlage von Dachbegrünungen mit bis zu 750 Euro,
  • die Entsiegelung von Flächen mit bis zu 1.000 Euro,
  • die Neuanpflanzung von heimischen Bäumen mit bis zu 500 Euro.

Nähere Informationen und Voraussetzungen zu den einzelnen Fördermaßnahmen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie, die Sie unter dem Feld Downloads finden.

Der Förderantrag ist vor Bau- bzw. Anschaffungsbeginn zu stellen. Die Zuwendungen werden erst nach komplettem Einbau/ der vollständigen Anschaffung/ der vollständigen Installation gewährt.

Anträge sind ab dem 15.04.2025 bei der Gemeinde Wallenhorst, Fachbereich II Planen, Bauen, Umwelt, Rathausallee 1, 49134 Wallenhorst, in schriftlicher Form zu stellen. Den Förderantrag finden Sie unter dem Feld Downloads (wird am 15.04.2025 bereitgestellt). Es werden nur Anträge berücksichtigt, die vollständig und widerspruchsfrei sind.

Mit der Umsetzung (Anschaffung bzw. Beauftragung eines zugelassenen Installationsbetriebes) darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben können nicht berücksichtig werden. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids ist der Gemeinde Wallenhorst innerhalb von vier Wochen ein Nachweis über die Vergabe des Auftrags/ der Bestellung vorzulegen, da ansonsten der Zuwendungsbescheid an Gültigkeit verliert.

Nach Abschluss des Vorhabens erfolgt die Auszahlung der bewilligten Zuwendung nach Vorlage der Rechnungen. Die Rechnung muss auf den Antragstellenden ausgestellt sein. In der Regel ist die Einreichung der Rechnung in Kopie ausreichend. Auf Verlangen sind diese der Gemeinde Wallenhorst jedoch in Form der Originalrechnungen vorzulegen. Den beauftragten Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung ist zu gestatten, nach vorheriger Anmeldung an Ort und Stelle die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme zu prüfen.

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