Förderung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen


Im April 2023 wurde so viele Förderanträge bei der Gemeinde Wallenhorst eingereicht, dass der Fördertopf noch im April ausgeschöpft war. Da aber zahlreiche eingereichte Anträge zurückgezogen wurden, sind für dieses Jahr Mittel in Höhe von ca. 15.000 Euro frei geworden. Deshalb ist ab dem 1. Dezember 2023 wieder eine Antragsstellung nach dem Windhundprinzip möglich. Das Antragsfenster bleibt so lange geöffnet, bis die freigewordenen Mittel vollständig nachgefragt wurden. Eine Antragsstellung ist ausschließlich über das entsprechende Förderantragsformular möglich, welches ab dem 1. Dezember an dieser Stelle zur Verfügung gestellt wird und das ab diesem Tag auch im Foyer des Rathauses ausliegen wird. Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung unbedingt die Förderbedingungen der Förderrichtlinie.


Die Gemeinde Wallenhorst fördert aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes und der effizienten Energienutzung

  • den hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen mit einmalig 300 Euro, maximal jedoch 30 Prozent der anfallenden Kosten,
  • den Austausch alter Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen mit einmalig 100 Euro pro Heizungsanlage,
  • die Anschaffung eines Lastenfahrrads mit einmalig 500 Euro, maximal jedoch 50 Prozent des Anschaffungspreises,
  • stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit einmalig 500 Euro,
  • steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonkraftwerke) mit einmalig 300 Euro, maximal jedoch 30 Prozent des Anschaffungspreises,
  • den Einbau einer Zisterne mit bis zu 500 Euro,
  • den Einbau einer Rigole mit einmalig 500 Euro sowie
  • die Anlage von Dachbegrünungen mit bis zu 750 Euro.

Nähere Informationen und Voraussetzungen zu den einzelnen Fördermaßnahmen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie, die Sie unter dem Feld Downloads finden.

Der Förderantrag ist vor Bau- bzw. Anschaffungsbeginn zu stellen. Die Zuwendungen werden erst nach komplettem Einbau/ der vollständigen Anschaffung/ der vollständigen Installation gewährt.

Anträge sind bei der Gemeinde Wallenhorst, Fachbereich II Planen, Bauen, Umwelt, Rathausallee 1, 49134 Wallenhorst, in schriftlicher Form zu stellen. Den Förderantrag finden Sie unter dem Feld Downloads. Es werden nur Anträge berücksichtigt, die vollständig und widerspruchsfrei sind.

Mit der Umsetzung (Anschaffung bzw. Beauftragung eines zugelassenen Installationsbetriebes) darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben können nicht berücksichtig werden. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids ist der Gemeinde Wallenhorst innerhalb von vier Wochen ein Nachweis über die Vergabe des Auftrags/ der Bestellung vorzulegen, da ansonsten der Zuwendungsbescheid an Gültigkeit verliert.

Nach Abschluss des Vorhabens erfolgt die Auszahlung der bewilligten Zuwendung nach Vorlage der Rechnungen. Die Rechnung muss auf den Antragstellenden ausgestellt sein. In der Regel ist die Einreichung der Rechnung in Kopie ausreichend. Auf Verlangen sind diese der Gemeinde Wallenhorst jedoch in Form der Originalrechnungen vorzulegen. Den beauftragten Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung ist zu gestatten, nach vorheriger Anmeldung an Ort und Stelle die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme zu prüfen.