Kommunale Wärmeplanung
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was ist die Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung ist ein informelles Planungsinstrument für das gesamte Stadtgebiet, dass der „Wärmewende“, also der Transformation hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung, einen koordinierten Rahmen gibt. Neben technischen Energieversorgungslösungen werden dabei auch zeitliche, räumliche, wirtschaftliche und soziale Aspekte mitgedacht. Die kommunale Wärmeplanung ist als übergeordnete städtische Strategie zu verstehen. Einhergehende Pflichten und Fristen rund um die Durchführung der Wärmeplanung betreffen dabei die Kommune. Für Privatpersonen ergeben sich hingegen keine direkten Verpflichtungen aus den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes (WPG).
Warum muss jede Kommune eine eigene Wärmeplanung erstellen?
Wärme lässt sich im Gegensatz zum Strom nicht verlustfrei über eine lange Distanz transportieren. Deshalb spielen die räumlichen Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle für die kommunale Wärmeplanung. Die örtlichen Gegebenheiten der Bestandssituation werden dabei mit den lokal verfügbaren Potenzialen verschnitten, sodass es sich bei kommunalen Wärmeplänen immer um individuelle Planungen für die jeweilige Kommune handelt.
Wer erstellt die kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Wallenhorst?
Die Gemeinde Wallenhorst hat das Dienstleistungsunternehmen energielenker projects GmbH damit beauftragt, den kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Energielenker ist ein ganzheitlicher Energiedienstleister im Kontext der Energiewende, der für eine zukunftssichere und klimagerechte Energieversorgung für heutige und nachfolgende Generationen steht. Bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung stehen die Gemeinde Wallenhorst und Energielenker in engem Austausch miteinander und stimmen alle Schritte und Meilensteine miteinander ab. Im Verlauf der Wärmeplanung werden darüber hinaus verschiedene lokale Akteure, beispielsweise die Stadtwerke, Vertreter der Wohnungswirtschaft sowie lokale Industrie- und Gewerbeunternehmen mit einbezogen.
Wer ist in die kommunale Wärmeplanung eingebunden?
Im Gemeindegebiet gibt es zahlreiche Akteure, die einen Bezug zur kommunalen Wärmeplanung haben. Neben verwaltungsinternen Akteuren, wie dem Planungsamt, dem Klimaschutzmanagement und die Verwaltungsspitze sind beispielsweise Akteure aus der Forst- und Landwirtschaft, der Wohnungswirtschaft, Industrie- und Gewerbeunternehmen sowie Energiegenossenschaften wichtige Akteure für die kommunale Wärmeplanung. Um zunächst einen Überblick zu erhalten, welche Akteure im Gemeindegebiet vertreten sind, wird ein Akteurskataster erstellt. Daraufhin werden geeignete Beteiligungsformate erarbeitet, um die wichtigsten Akteure konstruktiv in die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung einzubeziehen.
Für die kommunale Wärmeplanung werden Verbrauchsdaten ausgewertet. Wie werden meine Daten geschützt?
Um mit der kommunalen Wärmeplanung eine möglichst präzise und umsetzungsorientierte Basis für die lokale Wärmewende zu erhalten, werden insbesondere die Energieverbrauchsdaten in Übereinstimmung mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) erhoben und verarbeitet. Wichtig ist, dass diese Daten nur zusammengefasst veröffentlicht werden, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Verbraucher möglich sind. In der Veröffentlichung werden die Daten daher zu größeren Einheiten, bspw. auf Baublockebene zusammengefasst.
Kommt ein Wärmenetz in mein Quartier?
Die wesentlichen Ergebnisse der Wärmeplanung werden in einem Wärmeplan räumlich aufgelöst dargestellt. Dabei werden unter anderem potenzielle Gebiete für eine Wärmenetz-, Wasserstoffnetz- oder dezentrale Wärmeversorgung ausgewiesen. Die kommunale Wärmeplanung bietet damit eine Orientierungsgrundlage für Gebäudebesitzer und Unternehmen, welche klimaneutralen Wärmeversorgungslösungen zukünftig in ihrem Quartier verfügbar sein werden.
Welche Folgen hat die Kommunale Wärmeplanung für Privathaushalte und für Unternehmen?
Durch die frühzeitige Erstellung und Fertigstellung eines Wärmeplans entstehen Kommunen, Privatpersonen und Energieversorgern keine Nachteile. Die Befürchtung, dass Kommunen, die zügig eine Wärmeplanung erstellen benachteiligt werden, ist aufgrund des zunächst rein informellen, nicht verbindlichen Charakters des Wärmeplans unbegründet. Im Gegenteil: Durch die frühe Bereithaltung eines Wärmeplans liegen Privatpersonen und Energieversorgern wichtige Informationen vor, wie die Zukunft ihrer Wärmeversorgung aussehen könnte. Je früher diese Informationen vorliegen, desto schneller kann es auch an die Umsetzung der Wärmewende gehen und Fehlinvestitionen durch Privatpersonen und Energieversorger vermieden werden.
Erst durch eine gesonderte Ausweisung von Versorgungsgebieten, z. B. durch einen Ratsbeschluss, werden die Ergebnisse der Wärmeplanung rechtsverbindlich. Ein Ergebnis der Ausweisung von Versorgungsgebieten ist, dass in diesen Teilbereichen des Gemeindegebietes die Pflichten und Fristen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bereits früher greifen.