Gemeinde Wallenhorst Der Bürgermeister Rathausallee 1 49134 Wallenhorst Telefon: 05407 888-0 Fax: 05407 888-999 E-Mail: posteingang@wallenhorst.de
Verbrauchsabrechnung
Abrechnung der Kosten und Gebühren für Wasser und Abwasser
Die Gemeinde Wallenhorst ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema „Wasser und Abwasser“. Das Team Verbrauchsabrechnung erstellt die jeweiligen Wasser- und Abwasserabrechnungen.
Die Abgabebescheide für das Wassergeld und die Abwassergebühren werden jährlich erstellt.
Gemeinde Wallenhorst übernimmt Aufgabe ab 2025 von E.ON
In den vergangenen Jahren rechnete E.ON die Wasser- und Abwasserverbräuche der Wallenhorster Kunden im Auftrag der Gemeinde und der Wasserversorgung Wallenhorst ab. Den entsprechenden Dienstleistungsvertrag hat E.ON nun zum Jahresende gekündigt. Daher übernimmt die Gemeinde Wallenhorst diese Aufgabe ab 2025 wieder selbst.
Häufig gestellte Fragen zur Umstellung beantworten wir Ihnen hier:
Ändert sich für mich als Kunde etwas nach dem Dienstleisterwechsel?
Für Sie als Kunde ändert sich vorerst nichts. Alle relevanten Daten werden nahtlos übertragen. Sie erhalten alle Abrechnungen, Bescheide und Abbuchungen zur gewohnten Zeit. Ihre monatliche Abschlagshöhe wird vorerst von uns übernommen und es entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten/Gebühren.
Meine Daten (Anschrift, Name, Kontodaten etc.) haben sich geändert – was muss ich jetzt tun?
Sobald sich ab dem 01.01.2025 etwas an Ihren persönlichen Daten ändert, wenden Sie sich bitte an das Team Verbrauchsabrechnung der Gemeinde Wallenhorst. Entsprechende Änderungen werden dann entgegengenommen und bearbeitet.
Ich möchte meine monatliche Abschlagshöhe anpassen – was muss ich tun?
Sollten Sie nach Erhalt der ersten Abrechnung durch uns als Gemeinde Wallenhorst Ihren monatlichen Abschlag für Wasser/Abwasser anpassen wollen, teilen Sie dieses bitte telefonisch oder per Mail oder über das Kontaktformular beim Team Verbrauchsabrechnung der Gemeinde Wallenhorst mit.
Ich habe bislang immer einen Dauerauftrag für die Abschläge eingerichtet gehabt – muss ich etwas ändern?
Wenn Sie bisher per Dauerauftrag an die E.ON gezahlt haben, stornieren Sie den Dauerauftrag zum 01.01.2025. Sobald Sie einen neuen Bescheid von uns erhalten, können Sie ganz bequem einen neuen Dauerauftrag mit den neuen Zahlungsinformationen einrichten. Die neue Bescheiderstellung soll Anfang des Jahres erfolgen. Sollten Sie Ihren Abschlag weiterhin an die E.ON gezahlt haben, wenden Sie sich bezüglich einer Erstattung an die E.ON direkt und löschen sie den Dauerauftrag unverzüglich. WICHTIG! Eine Verrechnung zwischen der Gemeinde Wallenhorst und E.ON findet nicht statt.
Muss ich eine neue Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) erteilen?
Nein. Nur wenn Sie der Übernahme des bestehenden SEPA-Mandats widersprechen. Andernfalls übernehmen wir das bestehende Mandat automatisch und buchen Ihre monatlichen Abschläge entsprechend ab. Falls Sie der Übernahme des SEPA-Lastschriftmandats nicht zustimmen, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit.
Ich habe monatlich immer an die E.ON überwiesen, möchte aber dass jetzt von der Gemeinde automatisch abgebucht wird – was muss ich tun?
Ich habe bei der E.ON noch Rückstände oder ein Guthaben – was passiert damit?
Anfang Januar wird die E.ON eine Schlussrechnung für „Wasser/Abwasser“ mit Stichtag 31.12.2024 erstellen und zuschicken. Bei einer Nachzahlung überweisen Sie bitte noch direkt an die E.ON. Falls sich ein Guthaben ergibt, wird dieses von der E.ON an Sie ausgezahlt.
Wie und wann muss ich meine Zählerstände melden?
Die jährliche Ablesung der Wasserzähler erfolgt durch Sie als Kunden selbst. Die Aufforderung zur Selbstablesung, sowie alle Details und Informationen dazu erhalten Sie im Laufe des Jahres gesondert per Post. Bitte übermitteln Sie Ihre aktuellen Zählerstände daraufhin möglichst zeitnah, damit wir Ihre Jahresabrechnung erstellen können.
Die geltenden Abwassergebühren basieren auf der Gebührensatzung der Gemeinde Wallenhorst. Diese kann im Ortsrecht unter dem Menüpunkt „Ver- und Entsorgung“ eingesehen werden.