Kommunale Wärmeplanung

Nachhaltige und sichere Wärmeversorgung in Wallenhorst

Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat am 5. Oktober 2023 die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Hintergrund ist, dass der Bund mit dem Wärmeplanungsgesetz die Länder verpflichtet hat, eine verbindliche Wärmeplanung zu erarbeiten, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Niedersachsen hat diese Aufgabe an die Kommunen weitergegeben, da diese über mehr Informationen in dem Bereich verfügen.

Die Gemeinde Wallenhorst hat für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung einen Förderantrag im Rahmen der Kommunalrichtlinie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gestellt. Mit Datum vom 3. Juni 2024 ist der Zuwendungsbescheid bei der Gemeinde Wallenhorst eingegangen. Für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung hat die Gemeinde Wallenhorst die energielenker projects GmbH beauftragt, die zum 1. August 2024 ihre Arbeit aufgenommen hat.

Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung

Im Ausschuss für Umwelt, Energie, Klimaschutz und digitale Entwicklung am 05.06.2025 sind die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung vorgestellt worden. Der Abschlussbericht steht auf dieser Seite zum Download zur Verfügung. Auch wenn nun eine Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Wallenhorst vorliegt bedeutet das nicht automatisch, dass die 65 % Erneuerbare Energien-Pflicht beim Austausch Ihrer Heizungsanlage sofort greift. Wie sich das Zusammenspiel zwischen WPG (Wärmeplanungsgesetz) und GEG (Gebäudeenergiegesetz) verhält, können Sie hier nachlesen.

Abschlussbericht herunterladen (PDF)

Angaben zum Förderprojekt

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