Kommunale Wärmeplanung
Nachhaltige und sichere Wärmeversorgung in Wallenhorst
Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat am 5. Oktober 2023 die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Hintergrund ist, dass der Bund mit dem Wärmeplanungsgesetz die Länder verpflichtet hat, eine verbindliche Wärmeplanung zu erarbeiten, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Niedersachsen hat diese Aufgabe an die Kommunen weitergegeben, da diese über mehr Informationen in dem Bereich verfügen.
Die Gemeinde Wallenhorst hat für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung einen Förderantrag im Rahmen der Kommunalrichtlinie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gestellt. Mit Datum vom 3. Juni 2024 ist der Zuwendungsbescheid bei der Gemeinde Wallenhorst eingegangen. Für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung hat die Gemeinde Wallenhorst die energielenker projects GmbH beauftragt, die zum 1. August 2024 ihre Arbeit aufgenommen hat.