Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

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Wir sind die Gemeinde Wallenhorst.

Wir machen unsere Internet-Seiten barriere-frei.

Barriere-freie Internet-Seiten bedeutet:

Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos.

Alle Menschen können alle wichtigen Infos verstehen.

Barriere-frei sind zum Beispiel:

  • Infos in Leichter Sprache.
  • Gebärden-Sprache-Videos.
  • Vorlese-Programme für Menschen mit Seh-Behinderungen.

Vorschriften

Wir halten uns an die Vorschriften für Barriere-Freiheit.

Die Vorschriften für Barriere-Freiheit sind:

  • das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

BGG ist die Abkürzung für das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

  • die Barriere-freie Informations-Technik-Verordnung 2.0

BITV 2.0 ist die Abkürzung für die Barriere-freie Informations-Technik-Verordnung 2.0.

In der BITV 2.0 steht zum Beispiel wie barriere-freie Internet-Seiten sein sollen.

Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 20.05.2020.

Diesen Prüf-Bericht können Sie sich auf dieser Internet-Seite ansehen:
www.bitv-test.de

Wir haben sie im Januar 2025 überarbeitet.

Die letzte Prüfung von der Internet-Seite war im Januar 2025.

Im Moment ist die Internet-Seite nicht ganz barriere-frei. Wenn man den Text sehr groß macht, kann sich die Ansicht an manchen Stellen verschieben. Das können wir im Moment technisch nicht ändern.

Das möchten wir

Alle Menschen sollen unsere Texte verstehen.

Darum schreiben wir unsere Texte so einfach wie möglich.

Wir möchten keine Abkürzungen und Fach-Wörter benutzen.

Wir benutzen ein Fach-Wort.

Wir schreiben dann das Fach-Wort ganz aus.

Wir erklären die Abkürzung.

Dann benutzen wir im Text die Abkürzung.

Sie verstehen ein Fach-Wort oder eine Abkürzung nicht.

Dann informieren Sie uns.

Schreiben Sie uns über das Kontakt-Formular.

Meinung sagen und Barrieren mitteilen

Sie haben eine Barriere gefunden.

Oder Sie möchten uns sagen:

  • Das ist gut.
  • Das ist nicht so gut.

Dann können Sie uns eine E-Mail schreiben.

Das ist unsere E-Mail-Adresse:
posteingang@wallenhorst.de

Oder Sie klicken auf Kontakt.

Es öffnet sich eine neue Internet-Seite.

Auf der rechten Seite von der Internet-Seite klicken Sie auf Kontaktformular.

Es öffnet sich das Kontakt-Formular.

Dort können Sie in mehreren Feldern Infos eintragen.

Das sind diese Infos:

  • Ihr Name
  • Ihre E-Mail-Adresse
  • die Barriere, die Sie melden möchten

Das sieht so aus:

Screenshot vom Kontakt-Formular

Beschwerde bei der Schlichtungs-Stelle

  1. Sie haben eine Barriere gefunden.
  2. Sie haben uns wegen der Barriere eine E-Mail geschrieben.
  3. Die Barriere bleibt.

Oder die Antwort war für Sie nicht gut.

Jetzt kann die Schlichtungs-Stelle helfen.

Beide Seiten sollen sich vertragen.

Der Streit muss dann nicht vor ein Gericht.

Sie müssen dann bei der Schlichtungs-Stelle einen Antrag stellen.

Antrag auf Prüfung

Die Prüfung von der Schlichtungs-Stelle kostet nichts.

Sie brauchen keinen Anwalt.

Sie können den Antrag auf Prüfung stellen:

  • in Leichter Sprache
  • in Deutscher Gebärden-Sprache

Sie brauchen mehr Infos.

Infos finden Sie auf dieser Internet-Seite:

www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de/DE/Schlichtungsstelle

Das ist die E-Mail-Adresse von der Schlichtungs-Stelle:

schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Das ist die Telefon-Nummer von der Schlichtungs-Stelle:

05 11 – 12 0 – 40 10

Hinweis: Übersetzt und geprüft nach den Regeln der Leichten Sprache