Bebauungspläne

Bebauungspläne (B-Pläne) konkretisieren die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen des Baugesetzbuches. Auf diese Weise stellen die Kommunen die städtebauliche Ordnung sicher. Konsequenterweise sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und dürfen dessen Darstellungen nicht widersprechen.

Anders als der Flächennutzungsplan entfaltet ein Bebauungsplan unmittelbare Rechtsverbindlichkeit gegenüber Dritten. Der Rat beschließt alle B-Pläne als Satzung, somit sind sie als Teil des Ortsrechts für alle Bürgerinnen und Bürger bindend. Deshalb nennt man die Bebauungsplanung auch verbindliche Bauleitplanung.

Ein Bebauungsplan setzt beispielsweise die überbaubaren Flächen auf einem Grundstück, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die Erschließung der Grundstücke in einem räumlich abgegrenzten Bereich verbindlich fest. Außerdem gibt er die zulässige Geschosshöhe und die Bebauungsform vor. Insofern ist der Bebauungsplan wesentlich ausschlaggebend dafür, ob Bauanträge genehmigt werden.

Die Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne regelt das Baugesetzbuch. Bürgerinnen und Bürger können aktiv an den Verfahren mitwirken, indem sie ihre Anregungen während der Beteiligungsfristen einbringen. Genauere Informationen zur Beteiligung der Öffentlichkeit an den Bauleitplanverfahren erhalten Sie hier.

Interessierte können die rechtskräftigen Bauleitpläne der Gemeinde Wallenhorst während der Öffnungszeiten des Rathauses einsehen, oder sich die Unterlagen als pdf-Dokumente in unserem Internet-GIS (Geographisches Informationssystem) herunterladen. Wir empfehlen die "Adresssuche" unter "Projekt: Bauleitplanung im Internet" zu verwenden, da Ihnen sofort alle geltenden Bauleitpläne für die entsprechende Adresse angezeigt werden. Bei der Benutzung des Internet-GIS sind die hier unten aufgeführten Nutzungsbedingungen und Haftungsausschlüsse zu beachten.