Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit

Innerhalb eines Verfahrens zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen sieht das Baugesetzbuch (BauGB) in der Regel ein zweistufiges Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit vor.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Öffentliche Auslegung

Ansprechpersonen