Im weiteren Verfahren ist die öffentliche Auslegung eines ausgearbeiteten Bauleitplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat vorgeschrieben. Die Auslegung und deren Fristen werden in Wallenhorst ebenfalls an den Aushangtafeln und auf den gemeindlichen Internetseiten bekannt gegeben. Ein Bauleitplanentwurf in der öffentlichen Auslegung enthält bereits alle vorgesehenen Regelungen für die bauliche Nutzbarkeit der jeweiligen Grundstücke.
Während der Auslegung können die Bürgerinnen und Bürger erneut Stellungnahmen vorbringen. Über diese muss der Rat eine abwägende Entscheidung treffen. Wer eine Anregung eingebracht hat, wird über das Ergebnis dieser Abwägung anschließend informiert.