Potenzialstudie auf der Kläranlage Hollage zur Energieeinsparung und Umstellung des Klärverfahrens auf Faulung KSI

Die Gemeinde Wallenhorst ist Eigentümer und Betreiber der 1983 errichteten Kläranlage Hollage. Diese hat eine Kapazität von 27.000 EW und ist eine von zwei im Gemeindegebiet befindlichen Kläranlagen (Rulle 6.000 EW).
Nach erfolgter Bestandsanalyse der Kläranlage Hollage aus dem Jahr 2010 vom Ingenieurbüro HydroIngenieure wurde die Möglichkeit zum Ausbau durch Umstellung des Verfahrens auf Anaerobe Schlammstabilisierung überprüft und aufgrund der hohen Investitionskosten zurückgestellt. Da die Gemeinde nun in verschiedenen Bereichen z.B. durch Erneuerung der Belüftungsanlage und Photovoltaikanlagen versucht den hohen Energiebedarf der Kläranlage zu reduzieren, ist die Idee zur Umstellung des Klärverfahrens auf Faulung erneut in den Vordergrund getreten.
Durch die Umstellung entfallen  ca. 30% des zu entsorgenden Klärschlamms, was entsprechend den Schwerlastverkehr ebenfalls reduziert und Emissionen verringert.
Darüber hinaus belegt die Potenzialstudie eine erforderliche Kapazitätserweiterung der Kläranlage, was den aktuell hydraulisch angespannten Betrieb entschärft.

Ein Ansatz zur gezielten Entlastung der Abwasserreinigung ist die Realisierung einer gezielten Schlammfaulung und Faulgaserzeugung. Für die Errichtung einer mesophilen Faulung und der Verfahrensstufen zur Faulgasverwertung sprechen eine Vielzahl von Gründen:

  • Schaffung zusätzlichen Belebungsbeckenvolumens, das durch die Ausschleusung von Primärschlamm und Verminderung des Schlammalters frei wird und zur Kapazitätssteigerung des Abwasserreinigungsprozesses nicht mehr errichtet werden muss.
  • Verminderung des Verbrauchs hochwertiger Stromenergie durch Verzicht auf die energieintensive Belüftung der aeroben Schlammstabilisierung,
  • Stabilisierung des anfallenden Rohschlammes unter Verwendung der erzeugten Wärmeenergie (Kraft-Wärme-Kopplung),
  • Verminderung der zu entsorgenden Schlammmengen,
  • Erzeugung von Faulgas als nutzbarem Energieträger,
  • Erzeugung von Wärme- und hochwertiger elektrischer Energie,
  • Verminderung des Strombezugs und Verkleinerung von Strombedarfsspitzen,
  • Verminderung der Erzeugung klimaschädlicher Gase wie Methan, Distickstoffmonoxid (Lachgas) und Kohlenstoffdioxid.

Die Potenzialanalyse ist nach Kommunalrichtlinie mit der Förderkennziffer 67K16639  vorgelegt worden  Der Bewilligungszeitraum läuft vom 01.07.21 bis zum 30.6.2022.
Dem Rat der Gemeinde Wallenhorst ist die Potenzialstudie in seiner Sitzung am 9.12.2021 vorgelegt worden. Das Ingenieurbüro hat dem Fachausschuss die Ergebnisse am 2.12.2021 vorgestellt.