Europawahl am 9. Juni

Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt

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Von Donnerstag (6. Juni) bis Sonntag (9. Juni) wählen die EU-Bürgerinnen und Bürger die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. In Deutschland findet die Wahl am Sonntag (9. Juni) von 8 bis 18 Uhr statt. Die Zahl der Abgeordneten pro Land orientiert sich an der Bevölkerungsstärke. Aus Deutschland kommen 96 Abgeordnete.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt für die Europawahl ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt, und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder der EU seinen Wohnsitz hat. Auch Deutsche, die im Ausland leben, können auf Antrag an der Europawahl teilnehmen. Neu ist, dass das Mindestwahlalter wie bei den Kommunalwahlen von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt wurde.

Alle Wahlberechtigten werden von der zuständigen Kommune in einem Wählerverzeichnis erfasst. Auf dessen Grundlage verschicken die Städte und Gemeinden Anfang bis Mitte Mai die Wahlbenachrichtigungskarten. Sie enthalten die Anschrift und die Öffnungszeiten des jeweiligen Wahllokals und auf der Rückseite ein Antragsformular für die Briefwahl.

Wer glaubt wahlberechtigt zu sein, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich an die Gemeindeverwaltung wenden. In besonderen Fällen ist es möglich, bis Sonntag (19. Mai) einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis zu stellen. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme gibt es in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

Wer am Wahlsonntag nicht ins Wahllokal kommen kann oder möchte, kann per Briefwahl an der Wahl teilnehmen.  

Briefwahlunterlagen online beantragen

Der einfachste Weg, die Briefwahlunterlagen anzufordern, führt über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung: QR-Code mit dem Smartphone scannen, das bereits vorausgefüllte Formular um das Geburtsdatum ergänzen, Formular absenden. Die Briefwahlunterlagen werden postalisch zugestellt. Eine kurze Anleitung sowie der Rückumschlag sind in den Briefwahlunterlagen enthalten.

Alternativ kann das Antragsformular auch manuell über die Internetseite wallenhorst.de/briefwahl ausgefüllt werden.

Direkt im Rathaus wählen

Des Weiteren ist es möglich, unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung von Montag (20. Mai) bis Freitag (7. Juni) während der allgemeinen Öffnungszeiten direkt im Rathaus zu wählen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.

Wer Wahlunterlagen für eine andere Person beantragen möchte, muss eine Vollmacht dafür vorlegen. Ein entsprechender Vordruck ist auf den Wahlbenachrichtigungskarten abgedruckt.

Briefwahl per Post beantragen

Wer die Briefwahlunterlagen schriftlich mit der Wahlbenachrichtigungskarte anfordern möchte, sollte den Antrag auf der Rückseite der Karte ausfüllen und dabei das Geburtsdatum und die Unterschrift nicht vergessen. Versendet wird die Karte dann in einem Umschlag, der an die Gemeinde Wallenhorst (Wahlbüro, Rathausallee 1, 49134 Wallenhorst) zu adressieren und mit Standardporto von 85 Cent zu frankieren ist. Die Briefwahlunterlagen werden dann an die angegebene Adresse gesandt.

Rücksendung der Wahlunterlagen

Die Unterlagen können portofrei im bereits adressierten Umschlag an die Kreiswahlleitung beim Landkreis Osnabrück geschickt werden. Dort müssen sie spätestens am Wahlsonntag (9. Juni) um 18 Uhr eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die Wählerin oder der Wähler Sorge zu tragen.

Einige neue Wahllokale

Einige Wahllokale befinden sich in anderen Gebäuden als bei der vergangenen Wahl. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, beim Urnengang auf die Adresse sowie auf die Nummer ihres Wahllokals, die auf den Wahlbenachrichtigungskarten angegeben ist, zu achten und beim Betreten des Wahlgebäudes der Ausschilderung der Wahllokale zu folgen.

Für weitere Auskünfte zum Thema Wahlen stehen Claudia Broermann, Saskia Bergmann und Anette Boberg unter Telefon 05407 888-108, -105 bzw. -101 gern zur Verfügung.