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Europawahl und Landratswahl am 26. Mai

Fünf zusätzliche Wahlbezirke eingerichtet – Wahlhelfer herzlich willkommen

Mitteilung von

Von Donnerstag (23. Mai) bis Sonntag (26. Mai) wählen die EU-Bürgerinnen und Bürger die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. In Deutschland findet die Wahl am Sonntag (26. Mai) von 8 bis 18 Uhr statt. Die Zahl der Abgeordneten pro Land orientiert sich an der Bevölkerungsstärke. Aus Deutschland kommen 96 Abgeordnete.

Gleichzeitig können die Wählerinnen und Wähler an diesem Wahlsonntag ihre Stimme für eine Bewerberin oder einen Bewerber um das Amt der Landrätin bzw. des Landrates im Landkreis Osnabrück abgeben. Der Landrat oder die Landrätin leitet die Kreisverwaltung, führt die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses aus und vertritt den Landkreis repräsentativ nach außen. Zudem obliegt ihm bzw. ihr die allgemeine Aufsicht über die kreisangehörigen Kommunen. Sollte eine Stichwahl notwendig werden, weil keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, so findet diese am Sonntag (16. Juni) statt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt für die Europawahl ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt, am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder der EU seinen Wohnsitz hat. Auch Deutsche, die im Ausland leben, können auf Antrag an der Europawahl teilnehmen.

Für die Landratswahl gelten andere Wahlrechtsvoraussetzungen. Hier sind alle Deutschen und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Landkreis Osnabrück wohnen.

Alle Wahlberechtigten werden von der zuständigen Kommune in einem Wählerverzeichnis erfasst. Auf dessen Grundlage verschicken die Städte und Gemeinden ab Mitte April die Wahlbenachrichtigungskarten. Sie enthalten die Anschrift und die Öffnungszeiten des jeweiligen Wahllokals und auf der Rückseite ein Antragsformular für die Briefwahl. Für die Europawahl und die Landratswahl werden zwei getrennte Karten verschickt.

Wer glaubt wahlberechtigt zu sein, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich an die Gemeindeverwaltung wenden. In besonderen Fällen ist es möglich, bis Sonntag (5. Mai) einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis zu stellen. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme gibt es in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, am 26. Mai aber nicht an seinem Wohnort zur Wahl gehen kann, kann seine Stimme bis Freitag (24. Mai) per Briefwahl abgeben, und zwar für die Europawahl bis 18 Uhr, für die Landratswahl bis 13 Uhr. Möglich ist die Beantragung auch per Internet unter www.wallenhorst.de (ab Ende April) oder durch Übersendung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigungskarten. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Wer möchte, kann die Briefwahlunterlagen auch im Rathaus abholen oder schon direkt vor Ort wählen. Gleichzeitig können die Briefwahlunterlagen für die eventuelle Stichwahl mitbeantragt werden.

Wer die Briefwahlunterlagen schriftlich mit der Wahlbenachrichtigungskarte anfordern möchte, sollte den Antrag auf der Rückseite der Karte ausfüllen und dabei das Geburtsdatum und die Unterschrift nicht vergessen. Versendet wird die Karte dann im Umschlag, der an die Gemeinde Wallenhorst zu adressieren und mit Standardporto von 70 Cent zu frankieren ist. Die Briefwahlunterlagen werden dann umgehend an die vom Wähler angegebene Adresse gesandt.

Der Wahlbrief mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen muss spätestens am Wahlsonntag (26. Mai) um 18 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die Wählerin oder der Wähler Sorge zu tragen.

Wer Wahlunterlagen für eine andere Person beantragen will, muss eine Vollmacht dafür vorlegen. Ein entsprechender Vordruck ist auf den Wahlbenachrichtigungskarten abgedruckt.

Neue Wahlbezirke

Da die Zahl der Wahlberechtigten in Wallenhorst in den letzten Jahren stark angestiegen ist, hat die Gemeindeverwaltung das Wahlgebiet neu strukturiert. Rund 19.200 Wahlberechtigte verteilten sich bisher auf 15 Wahlbezirke. Um den Wahlablauf zu entzerren und die Stimmauszählung zu vereinfachen und zu verkürzen, wurde in jedem Ortsteil ein zusätzlicher Wahlbezirk gebildet, in Hollage je ein weiterer in Hollage-West und Hollage-Ost. Die fünf neuen Wahllokale befinden sich ebenfalls in den zentralen Schulgebäuden in den einzelnen Ortsteilen. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, beim Urnengang auf die Nummer ihres Wahllokals, die auf den Wahlbenachrichtigungskarten angegeben ist, zu achten und beim Betreten des Wahlgebäudes der Ausschilderung der Wahllokale zu folgen.

Wer möchte im Wahllokal mitarbeiten?

Ohne Wahlhelferinnen und Wahlhelfer funktionieren demokratische Wahlen nicht. Auch die Gemeinde Wallenhorst benötigt deshalb noch einige Freiwillige für die Europa- und Landratswahl am Sonntag (26. Mai) und – falls bei der Wahl der Landrätin oder des Landrates eine Stichwahl erforderlich wird – am Sonntag (16. Juni). Deren Aufgabe wird es sein, in einem Wahllokal in der Vormittags- oder Nachmittagsschicht die Wahl durchzuführen und anschließend nach 18 Uhr die Stimmen auszuzählen. Dabei werden sie von erfahrenen Verwaltungskräften und Ehrenamtlichen begleitet. Übernehmen können das Amt alle wahlberechtigten Personen ab 18 Jahren. Für die eventuelle Stichwahl sind schon die 16-Jährigen herzlich eingeladen, im Wahllokal mitzuhelfen.

Ganz umsonst müssen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ihr Ehrenamt nicht ausüben: Sie bekommen ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro.

Wer Interesse hat, kann sich unter Telefon 05407 888-101 oder per E-Mail bei Anette Boberg von der Gemeindeverwaltung melden – und aktiv Demokratie mitgestalten.