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Bekanntmachung zum B-Plan Nr. 114, 4. Änderung - „Hofstelle Piesberg“

Hier: Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Mitteilung von

hier:
Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 03.12.2020 die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Hofstelle Piesberg“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück vom 15. März 2022, Nr. 5, veröffentlicht. Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt ist der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB rechtsverbindlich geworden.

Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 114, 4. Änderung