Die Folgen des trockenen Frühjahrs mit deutlich unterdurchschnittlichen Niederschlägen und den zwischenzeitlich überdurchschnittlich hohen Temperaturen zeigen sich mittlerweile nicht nur in den Fließgewässern und Seen, sondern auch im Grundwasser der Region. Der Landkreis Osnabrück untersagt deshalb bis einschließlich 30. September das Beregnen in der Zeit von 12 bis 18 Uhr.
Dies gilt für private und öffentliche Grünflächen, Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätze sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Diese behördliche Anordnung soll dazu beitragen, Wasser zu sparen, weil zu dieser Tageszeit ein Großteil des Beregnungswassers ungenutzt wieder verdunstet. Betroffen sind von dieser Beschränkung alle Wassernutzer in Stadt und Landkreis Osnabrück, unabhängig davon, ob aus einem eigenen Brunnen gefördert oder das Wasser aus dem Trinkwassernetz entnommen wird.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann hier nachgelesen werden: landkreis-osnabrueck.de/bekanntmachungen.