Die Gemeinde Wallenhorst sucht zu Januar 2025 neue Schiedspersonen, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei Parteien außergerichtlich schlichten.
Gesucht werden Personen, die bereit sind, etwas Zeit zu opfern, geduldig zuhören können und ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen haben. Sie sollten eine gewisse Lebenserfahrung besitzen, ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen und dabei völlig unparteiisch sein. Die Schiedspersonen sollten mindestens 30 Jahre alt sein, in Wallenhorst wohnen und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Schiedspersonen sind keine Richter. Sie sprechen keine Urteile. Sie haben die Aufgabe, den Streit, der ihnen vorgetragen wird, zu schlichten – also die Parteien zu bewegen, sich zu einigen. Eine Einweisung in die Aufgaben erfolgt dabei durch einen erfahrenen Schiedsmann sowie durch die Teilnahme an Einführungs- und Fortbildungslehrgängen.
Wer Interesse an dieser Tätigkeit hat oder Personen kennt, die für dieses Amt geeignet wären, wendet sich bitte bis Dienstag (2. April) mit einer kurzen formlosen Bewerbung oder den entsprechenden Kontaktdaten geeigneter Personen an Klaus Schwegmann von der Wallenhorster Gemeindeverwaltung (Telefon 05407 888-302, E-Mail). Für Fragen zum Schiedsamt steht er ebenfalls gern zur Verfügung.