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Rücksicht und Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk

Hinweise für einen unfallfreien Start ins neue Jahr

Mitteilung von

Feuerwerk an Silvester ist eine Tradition und schön anzusehen. Doch die Silvesterkracher können auch gefährlich sein. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht in einem Fiasko endet, gibt die Bundesanstalt für Materialprüfung und -forschung auf ihrer Internetseite (www.bam.de) Hinweise, an denen man geprüftes Silvesterfeuerwerk – im Einzelhandel erhältlich von Donnerstag (29. Dezember) bis Samstag (31. Dezember) – erkennen kann.

Wer pyrotechnische Gegenstände verwendet, sollte daran denken, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich nicht erlaubt ist. Himmelslaternen dürfen in ganz Niedersachsen nicht aufsteigen.

Zur eigenen und aller Sicherheit sollten folgende Regeln beachtet werden:

  • Feuerwerkskörper müssen eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
  • Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
  • Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
  • Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
  • Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
  • „Blindgänger“ nicht erneut zünden.
  • In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
  • Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  • Wer knallt, sollte seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.

Die Gemeinde Wallenhorst wünscht einen guten Start ins neue Jahr!