Osterfeuer sind in der Gemeinde Wallenhorst nur im Sinne öffentlicher Brauchtumsfeuer erlaubt. Daher können alle Interessierten die angemeldeten Feuer besuchen. Osterfeuer dürfen ausschließlich am Ostersonntag in der Zeit von 14 bis 23 Uhr abgebrannt werden.
Die nachfolgende Liste bietet einen Überblick über die angemeldeten bzw. genehmigten Feuer am diesjährigen Ostersonntag:
- Spargelhof Hawighorst, Brockhauser Straße 24
- Hansastraße
- Fiesteler Straße 42, Ackerfläche (Kath. Kirchengemeinde St. Josef Hollage)
- Am Ostenholz 3
- Wiese neben dem Gasthof Zur Post, Große Straße (Wir für Wallenhorst)
- Wallenhorster Esch, Ackerfläche Nettkamp/Hammweg (Landjugend Wallenhorst)
- Hörnschen Hof 3
- Kohkamp 1 c
- Garthauser Reihe 2
- Hellmichsteine, Im Esch (Schützenverein Rulle)
- In den Kämpen 9
- Alte Schule Rulle, Wiese zur Nette (Pfadfinder Rulle)
- Ruller Straße 8
- Stiegte 12
- Unländer Damm 4