Osterfeuer sind in der Gemeinde Wallenhorst nur im Sinne öffentlicher Brauchtumsfeuer erlaubt. Daher können alle Interessierten die angemeldeten Feuer besuchen. Osterfeuer dürfen ausschließlich am Ostersonntag in der Zeit von 14 bis 23 Uhr abgebrannt werden.
Die nachfolgende Liste bietet einen Überblick über die Feuer am diesjährigen Ostersonntag (21. April):
- Brockhauser Straße 4
- Brockhauser Straße 24
- Erftenbecksweg 3
- Garthauser Reihe 2
- Große Straße 17 (Veranstalter: Wallenhorster Hanse)
- Hammweg (Veranstalter: Landjugend Wallenhorst)
- Hansastraße / Pollerweg (Veranstalter: Kath. Kirchengemeinde St. Josef Hollage)
- Haster Berg 2
- Hellmichsteine / Im Esch (Veranstalter: Schützenverein Rulle)
- Hörnschen Hof 3
- In den Kämpen 9
- In der Barlage 11
- Klosterstraße 17
- Klosterstraße 19 (Veranstalter: Pfadfinder Rulle)
- Osnabrücker Straße 96 (Veranstalter: Schützenverein Lechtingen)
- Pollerweg 10
- Ruller Straße 8
- Stiegte 12
- Unter den Höfen 6
- Zum Farwig 1