Seit einigen Jahren gilt im Wallenhorster Ortszentrum eine Halteverbotszone, in der das Parken nur auf den markierten Stellflächen mit Parkscheibe für maximal zwei Stunden gestattet ist. Diese Zone wird nun entlang der Großen Straße vom Kreisverkehrsplatz Niedersachsenstraße bis zur Einmündung Hollager Straße erweitert. Damit gilt die Regelung auch auf dem Parkplatz am Friedhofseingang. Für die Einbeziehung dieses Bereiches hat sich die kath. Kirchengemeinde St. Alexander ausdrücklich ausgesprochen. Die Gemeindeverwaltung reagiert mit der Ausweitung der Zone auf einen Wunsch der dort ansässigen Unternehmer, die sich beklagten, dass öffentlicher Verkehrsraum durch Dauerparker belegt werde und somit nicht mehr für Kunden zur Verfügung stehe.
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