Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht im Landkreis Osnabrück nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes aktuell eine hohe Waldbrandgefahr. Der Landkreis hat daher eine Verordnung zur Verhütung von Waldbränden mit sofortiger Wirkung erlassen.
In Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon ist es nach dieser Verordnung verboten, zu grillen sowie Grillanzünder und sonstige Grillgeräte mit sich zu führen. Das gilt auch für das Grillen auf angelegten und ausgewiesenen Grillplätzen. Die Gemeinde Wallenhorst sperrt daher den Grillplatz im Bürgerpark.
Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfene Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucher sollten zudem die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen blockieren. Pkw dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.
Grundsätzlich sollten alle Menschen, wenn sie sich im Wald und freier Natur aufhalten, eine erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit walten lassen. Wird ein Waldbrand bemerkt, sollte die Feuerwehr sofort über die Notrufnummer 112 gerufen werden. Genaue Angaben über den Standort sind dabei wichtig.