Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13b BauGB
Der Fachausschuss Bauen, Planen, Straßen und Verkehr der Gemeinde Wallenhorst hat am 28.11.2019 in seiner Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 281 „Zwischen Ziegeleistraße und Fiesteler Straße“ als Verfahren nach § 13b BauGB – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren – beschlossen. Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht abgesehen. Der Beschluss des Fachausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.