Artikel aus dem Nachrichtenarchiv: Bitte beachten Sie, dass der Inhalt nicht mehr aktuell sein könnte.

Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 164 2. Änderung „Wessels Hof“ hier: Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Mitteilung von

Bebauungsplan Nr. 164 2. Änderung „Alte Feuerwache Rulle“ der Gemeinde Wallenhorst

hier:

  • Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 04.07.2023 den Bebauungsplan Nr. 164 (2) „Wessels Hof“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück vom 15. August 2023, Nr. 15, veröffentlicht. Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt ist der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB rechtsverbindlich geworden.

Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 164 2. Änderung „Wessels Hof“