Artikel aus dem Nachrichtenarchiv: Bitte beachten Sie, dass der Inhalt nicht mehr aktuell sein könnte.

Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 289 „Alte Feuerwache Rulle“ hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB (i.V.m. § 12 Abs. 2 und § 13a BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Mitteilung von

Bebauungsplan Nr. 289 „Alte Feuerwache Rulle“ der Gemeinde Wallenhorst

hier:

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB (i.V.m. § 12 Abs. 2 und § 13a BauGB)
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Fachausschuss Bauen, Planen, Straßen und Verkehr der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.09.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 289 „Alte Feuerwache Rulle“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Die Anpassung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes erfolgt gem. § 13a BauGB im Wege der Berichtigung.

Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 289 „Alte Feuerwache Rulle“