Bebauungsplan Nr. 289 „Alte Feuerwache Rulle“ der Gemeinde Wallenhorst
hier:
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB (i.V.m. § 12 Abs. 2 und § 13a BauGB)
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Fachausschuss Bauen, Planen, Straßen und Verkehr der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.09.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 289 „Alte Feuerwache Rulle“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Die Anpassung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes erfolgt gem. § 13a BauGB im Wege der Berichtigung.
Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 289 „Alte Feuerwache Rulle“