Bebauungsplan Nr. 286 „Südlich und westlich Kiefernweg“ der Gemeinde Wallenhorst
hier:
- Öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Ausschuss „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 15.02.2022 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 286 „Südlich und westlich Kiefernweg“ gefasst.
Der Bebauungsplan Nr. 286 „Südlich und westlich Kiefernweg“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt. Nunmehr soll die Offenlage nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 a BauGB und § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 a BauGB durchgeführt werden, entsprechend dem Beschluss des Ausschusses „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr der Gemeinde Wallenhorst vom 23.02.2023. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für das Bauen in zweiter Reihe.
Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 286 „Südlich und westlich Kiefernweg“