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Zuschüsse für Dachbegrünungen, Zisternen und Rigolen

Gemeinde Wallenhorst weitet Förderung für Natur- und Wasserschutz aus

Mitteilung von

Die Gemeinde Wallenhorst weitet ihre Förderungen für Maßnahmen, die dem Natur-, Klima- und Wasserschutz zugutekommen, aus. Seit dem 1. März bezuschusst sie den Kauf von Zisternen für die Gartenbewässerung, den Einbau von Rigolen zur Versickerung von Regenwasser sowie das Anlegen von Dachbegrünungen. 30.000 Euro stehen dafür jährlich zur Verfügung. Voraussetzung für die Förderung ist, dass es im jeweiligen Bebauungsplan keine entsprechenden verpflichtenden Festsetzungen gibt, wobei die Dachbegrünung mit gebietseigenen Arten hierbei eine Ausnahme bildet.

„Die Wiederverwendung und langsamere Versickerung von Regenwasser trägt zur Schonung der Trinkwasservorräte bei. Neben einer generellen Stärkung des Umweltbewusstseins in Zeiten des Klimawandels und der Rückhaltung von Regenwasser bei starken Niederschlägen sollen auch Verbrauchsspitzen bei der Wasserversorgung, die unter anderem durch die Gartenbewässerung im Sommer entstehen können, abgefedert werden“, erläutert Wallenhorsts Umweltbeauftragte Isabella Markfort den Sinn und Zweck der neuen Förderungen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Kauf von Zisternen mit einem Mindestvolumen von zwei Kubikmetern, der Einbau von Rigolen zur Versickerung von Regenwasser sowie die Anlage von Gründächern. Projekte, die bereits vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie (1. März 2022) begonnen wurden, werden nicht gefördert.

Welche Zuschüsse werden gezahlt?

Die Höhe der Zuwendung für Zisternen beträgt bei zwei bis fünf Kubikmetern Fassungsvolumen 250 Euro. Über fünf Kubikmeter Fassungsvolumen werden 500 Euro gewährt. Rigolen werden pauschal mit 500 Euro gefördert.

Gründächer werden mit 10 Euro pro Quadratmeter – höchstens aber 500 Euro – für Begrünungen mit beispielsweise Sedum-Arten sowie 10 Euro pro Quadratmeter – höchstens aber 750 Euro – für Dachbegrünungen mit gebietseigenen Arten gefördert. Eine Dachbegrünung mit gebietseigenen Arten fördert die Biodiversität und kann heimischen Arten einen Lebensraum bieten. Allerdings wird für diese Variante ein höheres Bodensubstrat benötigt, was die Statik auf Bestandsgebäuden zulassen muss. In neuen Baugebieten, in denen es baurechtliche Festsetzungen für Dachbegrünungen gibt, wird eine Dachbegrünung mit gebietseigenen Arten mit 10 Euro pro Quadratmeter – höchstens aber 500 Euro – gefördert.

Wie können die Zuschüsse beantragt werden?

Anträge nimmt die Gemeinde Wallenhorst formlos per E-Mail (posteingang@wallenhorst.de) oder in Papierform entgegen. Der Antrag sollte Angaben über Art, Größe und Adresse der Maßnahme enthalten und nach Fertigstellung der Maßnahme eingereicht werden, wobei die Maßnahme bereits vor Beginn angezeigt werden sollte. Die Anträge für das jeweilige Haushaltsjahr sind bis zum Ende des Jahres einzureichen. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs bearbeitet.

Weitere Informationen

Fragen zu den Fördermöglichkeiten oder weiteren Umweltschutzmaßnahmen beantwortet Isabella Markfort gern unter Telefon 05407 888-730.