81 Millionen Menschen leben in Deutschland – so die amtliche Statistik. Diese Ergebnisse beruhen auf einer Fortschreibung der Volkszählung, die mehr als 20 Jahre zurückliegen. Doch dieses Verfahren wird immer ungenauer, je älter die grundlegenden Daten sind. Ob Wiedervereinigung oder fortschreitende europäische Integration – in dieser Zeit ist viel passiert.
Die Europäische Union (EU) hat daher erstmals eine europaweite Datenerhebung, den sogenannten Zensus 2011, angesetzt. Die Befragung dient:
- der statistischen Datenkorrektur der aus den Melderegistern stammenden Daten
- der Gewinnung weiterer Merkmale, die nicht in den Verwaltungsregistern stehen.
Warum braucht Deutschland einen Zensus?
Ein Zensus ist erforderlich zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen in Bund, Ländern und Gemeinden. Die Einwohnerzahl wirkt sich vielfach unmittelbar auf den Handlungsspielraum der Städte und Gemeinden aus wie zum Beispiel über den kommunalen Finanzausgleich.
Die Ergebnisse werden die Basisdaten für vielfältige Analysen im täglichen Lebensumfeld liefern. So ist es zum Beispiel wichtig, in welche Infrastrukturmaßnahmen investiert werden muss, ob eher Kindergärten, Schulen oder Altenheime benötigt werden.
Des Weiteren dienen die Zensusergebnisse als wichtige Bemessungsgrundlage bei der Berechnung der Stimmen der Länder im Bundesrat oder der Sitze in den kommunalen Vertretungsgremien. Angesichts ihrer Bedeutung für das demokratische Staatswesen und der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden kommt der Genauigkeit der ermittelten Zahlen große Bedeutung zu.
Das Modell des registergestützten Zensus
Beim Zensus 2011 kommt eine neue Methode zum Einsatz. Viele der benötigten Informationen können beispielsweise den kommunalen Melderegistern oder den Registern der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden. Im Gegensatz zu früheren Volkszählungen ist bei diesem Zensus eine Haushaltebefragung vorgesehen, die lediglich etwa zehn Prozent der Bevölkerung in Niedersachsen betrifft. Die Befragungen beginnen am Zensusstichtag, dem 9. Mai 2011, alle Haushaltsbefragungen müssen bis Ende Juli 2011 abgeschlossen sein. Für die Beantwortung der Fragen besteht Auskunftspflicht.
Der Zensus 2011 hat drei weitere Bestandteile. In den Städten und Gemeinden unter 10.000 Einwohner wird im Herbst 2011 eine sogenannte Minihaushaltegenerierung durchgeführt. Ein weiterer Bestandteil des Zensus ist die Befragung in den sensiblen bzw. nicht sensiblen Sonderbereichen. Hier handelt es sich beispielsweise um Alten- und Pflegeheime. Der vierte und letzte Bereich des Zensus ist die Gebäude- und Wohnungszählung. Hier wird der Niedersächsische Landesbetrieb für Statistik allen Gebäude- und Wohnungseigentümern per Post einen Fragebogen übersenden.
Schutz und Vertraulichkeit der im Rahmen des Zensus erhobenen Daten haben höchste Priorität. Wie für alle amtlichen Statistiken gilt auch für den Zensus: Einzelangaben der Befragten werden strikt geheim gehalten. Durch räumliche, personelle, organisatorische und technische Maßnahmen wird sichergestellt, dass das Statistikgeheimnis gewahrt bleibt.
Für Fragen zum Zensus kann man sich unter Tel. (0541) 501-2222 oder per E-Mail an den Landkreis Osnabrück wenden.
(Quelle: Landkreis Osnabrück)