Gleich vier Wahlen finden am Sonntag (13. September) in Wallenhorst statt: Gewählt werden die 34 Abgeordneten des Wallenhorster Gemeinderates sowie die Wallenhorster und Belmer Vertreterinnen und Vertreter für den Kreistag des Landkreises Osnabrück. Zeitgleich entscheiden die wahlberechtigen Wallenhorsterinnen und Wallenhorster, wer für die nächsten acht Jahre das Amt der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters innehaben wird. Außerdem wählen sie die Landrätin bzw. den Landrat des Landkreises Osnabrück für ebenfalls acht Jahre.
Zwei Wochen später – am Sonntag (27. September) – sind die Wahlberechtigten erneut zur Stimmabgabe aufgerufen, falls es bei der Bürgermeisterwahl bzw. Landratswahl zu einer Stichwahl kommt. Das ist dann der Fall, wenn ein Kandidat oder eine Kandidatin im ersten Wahlgang nicht mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Zur erneuten Wahl stehen dann die beiden Personen, die die meisten Stimmen bekommen haben.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Deutsche oder EU-Bürgerinnen und -Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Wahltag seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet ihren Hauptwohnsitz haben (für die Gemeindewahlen in Wallenhorst, für die Kreiswahlen im Landkreis Osnabrück). Voraussetzung ist, dass sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und im Wählerverzeichnis der Gemeinde Wallenhorst eingetragen sind. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt in der Regel automatisch. Dies ist allerdings nur möglich, sofern sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Einsicht in das Wählerverzeichnis
Alle Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens Samstag (22. August) einen persönlichen Wahlbenachrichtigungsbrief. Er enthält alle wichtigen Informationen zur Stimmabgabe, unter anderem die Anschrift und die Öffnungszeiten des zuständigen Wahllokals. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte nicht bis zum Wahltag warten, sondern sich umgehend beim Wahlamt der Gemeinde melden.
Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer eingetragenen Daten im Wählerverzeichnis zu überprüfen. Die Einsichtnahme ist in der Woche von Montag (24. August) bis Freitag (28. August) während der Öffnungszeiten des Rathauses möglich. Die Angaben im Wählerverzeichnis sind auch im Wahlbenachrichtigungsbrief zu finden. Anträge auf Berichtigung können nur bis Freitag (28. August) gestellt werden. Wer in mehreren Orten eines Wahlgebiets eine Wohnung innehat, wird grundsätzlich nur am Ort der Hauptwohnung in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wählen vorab per Brief oder direkt im Rathaus
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, am Wahltag aber nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann vorab per Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Dies ist möglich ab Montag (24. August) – für eine eventuelle Stichwahl voraussichtlich ab Donnerstag (17. September) – bis Freitag vor dem jeweiligen Wahltag, 13 Uhr. Die Briefwahlunterlagen können persönlich im Rathaus, schriftlich mit dem Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes oder online angefordert werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Für die eventuelle Stichwahl am Sonntag (27. September) können die Briefwahlunterlagen gleich mitbeantragt werden. Dies ist aber auch noch nach der Wahl am 13. September möglich.
Wie kann ich die Briefwahlunterlagen anfordern?
Die einfachste Variante: mit dem Smartphone den QR-Code auf dem persönlichen Wahlbenachrichtigungsbrief scannen. Dieser führt zu einem bereits vorausgefüllten Formular, das lediglich noch um das Geburtsdatum ergänzt werden muss. Absenden, fertig. Das Antragsformular erreicht man auch über die Internetseite wallenhorst.de/briefwahl. Bis Mittwochmittag vor der Wahl sind die Online-Anträge freigeschaltet. Alternativ kann auch der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an die Gemeindeverwaltung geschickt werden.
Versand der Briefwahlunterlagen
Die beantragten Briefwahlunterlagen werden postalisch zugestellt. Die Wählerinnen und Wähler senden ihre Unterlagen anschließend portofrei an die Gemeindewahlleitung zurück. Eine kurze Anleitung sowie der Rückumschlag sind in den Briefwahlunterlagen enthalten.
Direkt im Rathaus wählen
Die schnellste Möglichkeit per Briefwahl zu wählen, besteht direkt im Rathaus ab Montag (24. August) – bei einer eventuellen Stichwahl voraussichtlich ab Mittwoch (16. September) – bis Freitag vor dem jeweiligen Wahlsonntag, 13 Uhr, während der allgemeinen Öffnungszeiten. Hier können die Wahlberechtigten unter Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen direkt erhalten und – sofern gewünscht – sofort vor Ort wählen.
Wer Wahlunterlagen für eine andere Person beantragen möchte, muss eine Vollmacht dafür vorlegen. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes abgedruckt. Die Beantragung ist für maximal vier Personen möglich.
Rechtzeitig zurücksenden
Die Briefwahlunterlagen sollten unbedingt rechtzeitig beantragt werden. Der Wahlbrief mit den ausgefüllten Stimmzetteln muss so abgesendet werden, dass dieser spätestens am Wahltag, 18 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Wallenhorst eingeht.
Zwei neue Wahllokale in Hollage
Die Wahlbezirke 3 und 4 des Ortsteils Hollage waren bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr in der Trainingshalle an der Bergstraße untergebracht. Für die Kommunalwahl werden sie in der Mensa der Erich-Kästner-Schule eingerichtet. Bitte beachten Sie die Angaben zum Wahlraum auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Noch Fragen?
Weitere Informationen zur Kommunalwahl können im Internet auf der Seite der Gemeinde Wallenhorst unter wallenhorst.de abgerufen werden oder auf der Seite der Landeswahlleitung unter landeswahlleiter.niedersachsen.de. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros der Gemeinde Wallenhorst per E-Mail an wahlen@wallenhorst.de oder unter Telefon 05407 888-850 gerne für individuelle Auskünfte zur Verfügung.

