Gemäß § 200 Abs. 3 BauGB beabsichtigt die Gemeinde Wallenhorst, ein Baulückenkataster im Sinne eines Baulandkatasters aufzustellen. In diesem Kataster sollen bisher ungenutzte Bauflächen dargestellt werden. Eine Garantie auf Vollständigkeit des Baulückenkatasters kann nicht gegeben werden.
Die Bekanntmachung der Veröffentlichung des Baulückenkatasters wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück vom 31.10.2016, Nr. 20, gemäß § 200 Abs. 3 Satz 3 BauGB veröffentlicht.
Bekanntmachung zur Veröffentlichung eines Baulückenkatasters