Die Gemeinde Wallenhorst hat aus Anlass der Wallenhorster Klib für den engeren Ortskern von Wallenhorst am 12. Juni einen verkaufsoffenen Sonntag festgesetzt. Auf Antrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat das Verwaltungsgericht Osnabrück durch Beschluss von Freitag (10. Juni) den Geltungsbereich für die öffnungsberechtigten Einzelhandelsgeschäfte weiter eingeschränkt. Alle Ladengeschäfte nördlich der Straße An der Sandgrube und westlich der Straße In der Stroth sowie alle Ladengeschäfte östlich der B 68, die über die Ruller Straße erschlossen werden, müssen ihre Verkaufsstellen am Sonntag (12. Juni) geschlossen halten.
Bürgermeister Otto Steinkamp reagierte mit Unverständnis auf den Antrag von ver.di: „Der Antrag kommt zur Unzeit. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die Wallenhorster Klib in den vergangenen zwei Jahren nicht stattfinden. Einzelhandel und Jahrmärkte befruchten sich gegenseitig. Wallenhorst ist auf einen starken Einzelhandel angewiesen. Wir hätten die Sonntagsöffnung gern ermöglicht.“