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Unterstützung mit „Wohngeld-Plus“

Mehr Wohngeld für Mieter und Hauseigentümer

Mitteilung von

Hohe Wohnkosten belasten viele Haushalte mit niedrigen Einkommen stark. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt daher Menschen mit niedrigen Einkommen mit einer weitreichenden Wohngeldreform: Seit dem 1. Januar haben 4,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger in zwei Millionen Haushalten Anspruch auf Wohngeld-Plus.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld-Plus?

Das Wohngeld-Plus richtet sich an Rentnerinnen und Rentner, Familien, Studierende, Auszubildende, Alleinerziehende und generell an Menschen mit niedrigen Einkommen. Auch Eigentümer von Wohnraum können durch das Wohngeld-Plus entlastet werden. Daher sollte jeder Geringverdienende seinen Anspruch mithilfe des Wohngeldrechners prüfen.

Anspruch auf Wohngeld-Plus prüfen

Ob ein Wohngeldanspruch bestehen könnte, lässt sich über den Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen online ermitteln: www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner. Für Wallenhorst ist bei der Eingabe der Mietstufe die „Stufe I“ zu wählen. Der Rechner gibt eine Orientierung, jedoch keine endgültige Auskunft darüber, ob und in welcher Höhe jemand Wohngeld erhalten kann.

Informationsvideo und -flyer

Weiterführende Informationen und Downloads zum neuen Wohngeld stehen unter www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus zur Verfügung.

Weitere Auskünfte und Beratung

Für Fragen zum Thema oder die Vereinbarung unverbindlicher Beratungstermine stehen Karin Riesberg, Eugen König und Falina Salzsieder seitens der Gemeinde Wallenhorst unter Telefon 05407 888-516, -512 und -513 gern zur Verfügung.