Für ältere Menschen ist ein Hund oft ein wertvoller Begleiter im täglichen Leben, der sich positiv auf Gesundheit und soziale Kontakte auswirkt. Um das auch Rentnerinnen und Rentnern, die von Grundsicherungsleistungen leben, zu ermöglichen, hat der Rat der Gemeinde Wallenhorst am Donnerstag (23. Februar) eine Ermäßigung der Hundesteuer für diesen Personenkreis beschlossen.
Die Ermäßigung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar dieses Jahres. Demnach kann für Empfänger von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung die Hundesteuer auf Antrag auf die Hälfte ermäßigt werden. Die Ermäßigung gilt für einen Hund pro Haushalt.
Grundsicherungsleistungen erhalten Personen ab 65 Jahren sowie aus medizinischen Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab 18 Jahren als eigenständige soziale Leistung nach Kapitel 4 des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII). Wallenhorsterinnen und Wallenhorster, auf die das zutrifft und die schon heute einen Hund besitzen, können bei der Gemeinde Wallenhorst erfragen, ob sie die Voraussetzungen zur Ermäßigung der Hundesteuer erfüllen. Informationen dazu gibt es bei Karin Crone unter Tel. (05407) 888-231 und bei Frank kleine Bornhorst unter Tel. (05407) 888-232.