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Strengere Grenzwerte für Feinstaub

Worauf Besitzer von Kaminen und Kachelöfen achten müssen

Mitteilung von

Verbraucher, die ihre vier Wände mit einem Kachelofen oder einem Kamin beheizen, müssen seit dem 1. Januar 2018 strengere Auflagen für den Betrieb ihrer Feuerstätte beachten. Vor 1985 eingebaute Öfen müssen mit Feinstaubfiltern nachgerüstet oder komplett ausgetauscht werden.

Verbraucher können selbst die Feinstaub-Emission minimieren. Die Energieberatung empfiehlt: Gut abgelagertes, trockenes Brennholz und geeignete Anzünder verwenden, keinen Müll verbrennen und auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichten. Auch Feuerstätten für Holzpellets reduzieren den Feinstaub.

Mit Brennholz zu heizen ist häufig teurer als gedacht. Der Brennstoff ist zwar meist preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Öfen. Wer plant, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, sollte sich bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale ausführlich informieren.

Persönliche Beratung

Die persönliche Energieberatung der Verbraucherzentrale findet nach Terminvereinbarung unter 05407 888-740 im Wallenhorster Rathaus statt. Die Termine sind regelmäßig an jedem ersten Donnerstag des Monats. Nächster Beratungstag ist Donnerstag (5. April). Die Kosten für eine 45-minütige Beratung betragen 7,50 Euro.