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Sechs Schritte zum korrekten Testament

Seniorenfrühstück informierte zum Thema Erbrecht

Mitteilung von

Beim letzten Seniorenfrühstück referierte Herr Dr. Volker Heise von der Osnabrücker Gesellschaft für Erbrecht zum Thema „Wie verfasse ich ein Testament? Praktische Hinweise zur Vermeidung von Fehlern“. 140  Wallenhorster Senioren und Seniorinnen beschäftigten sich an diesem Vormittag mit den Themen Erben und Vererben. Heise hoffe, dass mit den Vorträgen des Vereins die Schwelle für diese Themen niedriger werde. Um ein Testament zu verfassen, ist nicht unbedingt ein Anwalt oder Notar erforderlich. Der Erblasser müsse die Erklärung von der ersten bis zur letzten Zeile von Hand schreiben und unterzeichnen. Bei einem gemeinschaftlichen Testament reiche es aus, wenn einer eigenhändig schreibe und beide unterzeichnen. Immer solle deutlich werden, dass es sich um ein Testament handele. Ort und Datum würden angegeben, damit keine Zweifel über die Wirksamkeit entstehen. Seit dem 1. Januar 2012 wird bei der Bundesnotarkammer in Berlin das zentrale Testamentsregister geführt. In diesem werden Testament und Erbverträge registriert. Dies hilft, das Testament schnell und auf jeden Fall nach dem Tod einer Person zu finden und zur Eröffnung zu bringen. So sei gewährleistet, dass die Testamente auch die vom Erblasser gewünschten Wirkungen entfalten, erklärte der Referent. Die Daten würden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und seien nicht öffentlich einsehbar.

Heise wies auf sechs wichtige Schritte beim Abfassen eines Testamentes hin. Diese möchte der Seniorenbeirat als Ergänzung in die Notfallmappe stellen, damit es jederzeit nachzulesen ist. Zur nächsten Seniorenbeiratssitzung wird eine Arbeitsgruppe sich mit dem Ergänzungsblatt auseinandersetzen und rechtzeitig im Bürgerecho den Termin bekannt geben, an dem alle Besitzer einer Notfallmappe sich dieses Zusatzblatt kostenlos an der Infotheke im Rathaus oder bei Veranstaltungen des Seniorenbeirates abholen können.