Mit dem Beginn des Herbstes verlagern sich die Aufgaben rund um Haus und Garten. Die Gemeinde Wallenhorst weist in diesem Zusammenhang auf die geltende Straßenreinigungssatzung hin. Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, die Gehwege und Gossen vor ihren Grundstücken regelmäßig von Schmutz, Laub und Wildkraut zu befreien. Das verhindert, dass Regenabläufe verstopfen und es bei starkem Niederschlag zu Überschwemmungen kommt.
Ein ebenso dringendes Anliegen ist der Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern. Pflanzen, die aus privaten Gärten in den öffentlichen Raum hineinragen, gefährden häufig die Verkehrssicherheit. Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs ihrer Begrünung entstehen.
Die wichtigsten Regeln sind in einem Merkblatt zusammengefasst, das ebenso wie die Straßenreinigungssatzung selbst auf der Internetseite wallenhorst.de/ortsrecht heruntergeladen werden kann.

