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Sanierungsmaßnahmen im Zentrum weit fortgeschritten

Gemeinde bietet den Grundstückseigentümern Ablösevereinbarungen an

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Im Ortskern von Wallenhorst hat sich in den letzten Jahren viel getan. Mit Unterstützung von Städtebaufördermitteln von Bund und Land wurde nach Durchführung eines Realisierungswettbewerbs der Alte Pyer Kirchweg wie auch das Kirchumfeld umgestaltet. Mehrere Anlieger nutzten die Chance, die Fassaden ihrer Gebäude mit Bezuschussung von Städtebaufördermitteln aufzuwerten, so dass sich der ansprechend gestaltete Ortskern heute mehr als sehen lassen kann. Nach Fertigstellung des zentralen Bereichs der Großen Straße wird zurzeit der südliche Teilabschnitt der Großen Straße zwischen Kolpingplatz und Ruller Straße aufgewertet. Auch für den nördlichen Abschnitt der Großen Straße stehen Fördermittel bereit, um das neue Erscheinungsbild zu komplettieren. Ziel ist es, durch die Verkehrsberuhigung und die optische Aufwertung der Straßen- und Seitenräume, die Aufenthaltsqualität im Ortskern und somit das gesamte Erscheinungsbild des Wallenhorster Zentrums zu verbessern.

Wenn Straßen ausgebaut werden, erhebt die Gemeinde Wallenhorst üblicherweise Straßenausbaubeiträge von den Anliegern. In einem Sanierungsgebiet ist das nicht der Fall. Aufgrund der Sanierungssatzung ist die Gemeinde stattdessen verpflichtet, Ausgleichsbeträge zu erheben. Dabei handelt es sich nicht um eine anteilige Umlage der entstandenen Baukosten. Von den Eigentümern der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke werden Ausgleichsbeträge erhoben, soweit ihre Grundstücke sanierungsbedingte Werterhöhungen erfahren haben, denn normalerweise steigt der Bodenwert der Grundstücke durch die Sanierungsmaßnahmen. Sämtliche Ausgleichsbeträge werden dem Treuhandvermögen zugeführt und dienen wiederum ausschließlich der Förderung öffentlicher und privater Maßnahmen im Sanierungsgebiet.

Beitragspflichtig sind alle Grundstückseigentümer sowie Miteigentümer im Verhältnis ihrer Eigentumsanteile zum Zeitpunkt der Erhebung der Ausgleichsbeträge, spätestens mit der Aufhebung der Sanierungssatzung. Die Höhe der Ausgleichsbeträge legt die Gemeinde auf Grundlage der Ermittlung der besonderen Bodenwerte durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte fest. Die Eigentümer profitieren also zum einen von der Sanierung, zum anderen fallen die erfahrungsgemäß erheblich höheren Straßenausbaubeiträge nicht an.

Die Gemeinde Wallenhorst bietet allen Eigentümern im Sanierungsgebiet an, den Ausgleichsbetrag für ihr Grundstück, der in den meisten Fällen zwischen null und 15 Euro je Quadratmeter bzw. im zentralen Ortskern bei rund 20 Euro je Quadratmeter liegt, schon jetzt vorzeitig durch Abschluss einer freiwilligen Vereinbarung abzulösen. Durch diese Möglichkeit verbleiben die Gelder zu 100 Prozent im Sanierungsgebiet und können wieder für Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden.

Für die Eigentümer ergeben sich durch die vorzeitige Zahlung des Ausgleichsbetrags folgende Vorteile: Das Zahlungsziel kann frei vereinbart werden, auch zinslose Ratenzahlungen sind möglich. Des Weiteren haben die Grundstückseigentümer einen wirksamen Schutz davor, wenn in späteren Jahren der Ausgleichsbetrag steigen sollte. Sobald der Ausgleichsbetrag entrichtet wurde, kann unter Umständen der Sanierungsvermerk im Grundbuch auf Kosten der Gemeinde Wallenhorst gelöscht werden.

Dass der Ausgleichsbetrag irgendwann gezahlt werden muss, daran führt kein Weg vorbei. Da es sich um ein sensibles Thema handelt, möchte die Gemeinde Wallenhorst zusammen mit der BauBeCon Sanierungsträger GmbH als treuhänderischer Sanierungsträger hierzu umfassend informieren. Als Ansprechpartnerin zu diesem Thema steht Luisa Gellrich vom Fachbereich Planen Bauen Umwelt unter Telefon 05407 888-713 zur Verfügung.