Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Dorferneuerung Rulle – bestehend aus den Bereichen „Altes Dorf Wallenhorst“, Rulle-Ost, Nettetal und weiteren Teilen von Rulle – Fördermittel für private Bau- und Gestaltungsmaßnahmen zu erhalten.
Besonders gefördert werden vor allem Maßnahmen, die unter den Oberbegriff „Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters“ fallen, also der Verschönerung des Ortsbildes dienen. Neben der Umnutzung und Instandhaltung von landwirtschaftlichen Gebäuden und der Unterhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Bausubstanz können auch kleinere Maßnahmen zur Gestaltung und Bepflanzung der Grundstücksflächen gefördert werden, wenn sie das Ortsbild verbessern oder ökologisch wertvoll sind.
Grundsätzlich kann also alles gefördert werden, was man von außen sieht und das Ortsbild verbessert. Entsprechende Maßnahmen sind beispielsweise die Instandhaltung und gestalterische Verbesserung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden und anderen Anlagen, Dach- und Fassadensanierung, Wärmedämmung im Zusammenhang mit der Erneuerung bzw. Sanierung der Gebäudehülle, Fachwerkerneuerung, Sanierung von Grundmauern und das Auswechseln von abgängigen konstruktiven Teilen (wenn es zum Erhalt ortsbildprägender Bausubstanz beiträgt), Erneuerung und Restaurierung von Türen, Toren und Fenstern, Herstellung von Zäunen, Mauern, Sitzecken, Toreinfahrten und Treppen, Gestaltung und Bepflanzung der Hof- und Freiflächen (Pflasterung, Bäume, Hecken), Ersatz von Einfriedungen wie Betonmauern und Jägerzäunen durch ortstypische Elemente wie Bruchsteinmauern und Staketenzäune, Modernisierung und Instandsetzung von landwirtschaftlich genutzten Gebäuden sowie gemeinsame Pflanzaktionen.
Die Förderung beläuft sich auf eine Zuwendung von 25 Prozent der Kosten. Es ist eine Mindestfördersumme von 2.500 Euro vorgegeben. Somit beträgt die Mindestinvestitionssumme 10.000 Euro. Die Höchstförderung ist auf 25.000 Euro begrenzt. Es ist also eine Investitionssumme von 100.000 Euro oder mehr notwendig, um in den Genuss der maximalen Förderung zu kommen.
Wichtig ist, dass mit der Maßnahme nicht begonnen werden darf, bevor ein Bewilligungsbescheid des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachen (LGLN) erteilt ist.
Für Fragen zur Förderung einer privaten Maßnahme steht die Gemeinde Wallenhorst, Reinhard Langemeyer, unter Telefon (05407) 888-620 oder per E-Mail, gern zur Verfügung.
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