Osterfeuer sind in der Gemeinde Wallenhorst nur im Sinne öffentlicher Brauchtumsfeuer erlaubt. Daher können also alle Interessierten die angemeldeten Feuer besuchen. Die nebenstehende Liste bietet einen Überblick über die Feuer am Ostersonntag (8. April).
Artikel aus dem Nachrichtenarchiv: Bitte beachten Sie, dass der Inhalt nicht mehr aktuell sein könnte.