Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gibt bekannt, dass sie derzeit in Wallenhorst, Belm und Osnabrück weitere örtliche Erhebungen und ergänzende Kartierungsarbeiten zum Neubau der A33 Nord durchführen lasse. Es handele sich hierbei um ergänzende Bodenerkundungsarbeiten (Bohr- und Sondierungsarbeiten), ergänzende Vermessungsarbeiten (topographische Aufnahmen und Bestandsermittlungen zum erforderlichen Lärmschutz) sowie um die Fortführung der laufenden Kartierungsarbeiten.
Da die Untersuchungen im Interesse der Allgemeinheit liegen, seien die Grundstückseigentümer nach § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, diese Vorarbeiten zu dulden. Sollten den Eigentümern durch die Arbeiten unmittelbare Vermögensnachteile entstehen, würden diese hierfür entschädigt, so die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in ihrer Bekanntmachung vom 3. Dezember 2013. Für weitere Informationen steht der Geschäftsbereich Osnabrück unter Telefon 0541 503-700 zur Verfügung.
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