Osterfeuer sind in der Gemeinde Wallenhorst nur im Sinne öffentlicher Brauchtumsfeuer erlaubt. Daher können alle Interessierten die angemeldeten Feuer besuchen. Osterfeuer dürfen ausschließlich am Ostersonntag in der Zeit von 14 bis 23 Uhr abgebrannt werden.
Die nachfolgende Liste bietet einen Überblick über die angemeldeten bzw. genehmigten Feuer am diesjährigen Ostersonntag:
Ortsteil Hollage
- Spargelhof Hawighorst, Brockhauser Straße 24
- Fiesteler Straße, Ackerfläche (Kath. Kirchengemeinde St. Josef Hollage)
- Am Ostenholz, Ackerfläche
Ortsteil Wallenhorst
- Wiese neben Gasthof Zur Post, Große Straße (Wir für Wallenhorst)
- Wallenhorster Esch, Ackerfläche Hammweg (Landjugend Wallenhorst)
- Hörnschen Hof 3
Ortsteil Rulle:
- Helmichsteine, Im Esch (Schützenverein Rulle)
- Alte Schule Rulle, Wiese zur Nette (Pfadfinder Rulle)
- Ruller Straße 8
- Stiegte 12
- Garthauser Reihe 2
- Ostenort 8
- Auf dem Hügel 14
- Kohkamp 1c