Osterfeuer sind in der Gemeinde Wallenhorst nur im Sinne öffentlicher Brauchtumsfeuer erlaubt. Daher können alle Interessierten die angemeldeten Feuer besuchen. Osterfeuer dürfen ausschließlich am Ostersonntag in der Zeit von 14 bis 23 Uhr abgebrannt werden.
Die nachfolgende Liste bietet einen Überblick über die Feuer am diesjährigen Ostersonntag:
- Garthauser Reihe
- Brockhauser Straße 24
- Hansastraße 48
- Ruller Straße 8
- Piesberger Straße 1
- In den Kämpen 9
- Hörnschen Hof 1
- Im Esch
- Stiegte 12
- St. Johanneshaus (Pfadfinder Rulle)
- In der Barlage 16
- Ostenholz 3
- Gasthof „Zur Post“, Große Straße 17 (Wir für Wallenhorst – Marketing e.V.)
- Hof Langkamp, Fiesteler Straße 41 (Katholische Kirchengemeinde St. Josef Hollage)
- Wallenhorster Esch (Landjugend Wallenhorst)