Osterfeuer sind in der Gemeinde Wallenhorst nur im Sinne öffentlicher Brauchtumsfeuer erlaubt. Daher können alle Interessierten die angemeldeten Feuer besuchen. Osterfeuer dürfen ausschließlich am Ostersonntag in der Zeit von 14 bis 23 Uhr abgebrannt werden.
Die nachfolgende Liste bietet einen Überblick über die Feuer am diesjährigen Ostersonntag (1. April):
- Auf dem Hohn 3
- Brockhauser Straße 4
- Brockhauser Straße 24
- Garthauser Reihe 2
- Große Straße 17 (Veranstalter: Wallenhorster Hanse)
- Hansastraße 48
- Haster Berg 2
- Hellmichsteine/Im Esch (Veranstalter: Schützenverein Rulle)
- Hörnschen Hof 1
- Hundhügel 2
- In den Kämpen 9
- Klönemoor (Veranstalter: Kath. Kirchengemeinde St. Josef Hollage)
- Klosterstraße 19 (Veranstalter: Pfadfinder Rulle)
- Osnabrücker Straße 96 (Veranstalter: Schützenverein Lechtingen)
- Mühlenstraße 64
- Ruller Straße 8
- Schwalenbergstraße (Veranstalter: Landjugend Wallenhorst)
- Stiegte 12
- Unländer Damm 4
- Unter den Höfen 6