Für viele Menschen gehören Osterfeuer zum Osterfest dazu. Diese Beliebtheit allein ist allerdings noch kein Garant dafür, dass das Abbrennen der einzelnen Feuer erlaubt ist.
Wichtigste Voraussetzung für die Erlaubnis ist, dass es sich um ein so genanntes Brauchtumsfeuer handelt, also um ein öffentliches Feuer zum Zwecke der Brauchtumspflege. Das Brauchtum muss sich aus in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften oder Traditionen ergeben. Das Feuer muss im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung jedermann zugänglich sein. Wer in Wallenhorst eines dieser öffentlichen Feuer besuchen will, findet sie demnächst auf der Internetseite www.wallenhorst.de.
Wird dagegen der Pflanzenschnitt privat oder im privaten Kreis verbrannt, handelt es sich nicht automatisch nur deshalb um ein Brauchtumsfeuer, weil es zur Osterzeit stattfindet. Vielmehr gelten solche Feuer als – unerlaubte – Abfallbeseitigung.
Ebenso verhält es sich mit Feuern, für die das Brenngut schon lange vor Ostern angesammelt wurde. Das Brenngut für Brauchtumsfeuer hingegen darf erst in den letzten beiden Wochen vor Ostern zusammengetragen werden.
Statt Pflanzenschnitt unerlaubt zu verbrennen, kann man diesen bei den Grünabfallsammelplätzen in Wallenhorst und Lechtingen abgeben. Bis Karsamstag (4. April) nimmt die Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH (AWIGO) auf ihren Sammelplätzen Strauchschnitt sogar kostenfrei an.
Alternativ könnten Gartenbesitzer einen aktiven Beitrag zum Naturschutz leisten, indem sie in einer Ecke des Gartens Reisighaufen von Brombeeren oder Wildrosen überwuchern lassen und damit einen Unterschlupf für Kleintiere schaffen. Ein solcher Unterschlupf holt ein Stück Natur zurück in unsere vielfach eher „naturfernen“ Gärten.
Apropos Natur: Jedes Osterfeuer bringt Rauch mit sich. Dabei verbrennt vor allem nasses und erdbehaftetes Holz unvollkommen und belastet dadurch Luft, Mensch und Tier. Nicht umsonst klagen jedes Jahr nach Ostern Bürgerinnen und Bürger bei der Gemeindeverwaltung über die Rauchbelastung. Besonders Allergiker und Asthmatiker sind davon betroffen.
Die Genehmigung für Osterfeuer mit mehr als vier Quadratmeter Grundfläche muss die veranstaltende Institution mindestens zwei Wochen vor Ostern schriftlich bei der Gemeinde Wallenhorst beantragen. Der Antrag sollte eine Lageskizze mit eingezeichnetem Abbrennplatz, aus der die Sicherheitsabstände ersichtlich sind, sowie Angaben zur Menge und Grundfläche des Brandgutes enthalten. Zudem muss eine verantwortliche Person benannt werden. Enthalten sein muss auch die Erklärung, dass das Feuer ein Brauchtumsfeuer ist und als solches im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung abgebrannt wird. Für kleine Feuer bis vier Quadratmeter Grundfläche und bis zwei Meter Höhe genügt eine telefonische Anmeldung bis Freitag (27. März). Ansprechpartner ist Dirk Detmer unter Telefon 05407 888-312.
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