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Neue Förderbedingungen zugunsten der Verbraucher

Nächste Energieberatung der Verbraucherzentrale am Donnerstag (21. März) im Rathaus

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Man könnte meinen, das einzig Beständige der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sei ihre Unbeständigkeit bei den Förderprogrammen. Denn zum 1. März sind erneut zahlreiche Anpassungen in den Bereichen „Sanieren und Bauen“ in Kraft getreten. Einen Überblick vermittelt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen beim nächsten Beratungstermin im Wallenhorster Rathaus am Donnerstag (21. März).

 

In der Vergangenheit haben Verbraucher, die nach einer ausführlichen Energieberatung ihre Modernisierungsmaßnahmen längerfristig planten, manche Enttäuschung erlebt. Die jetzigen Neuerungen scheinen aber Verbesserungen für den Verbraucher mit sich zu bringen.

So gibt es zum Beispiel mit dem Programm „Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit“ endlich eine Möglichkeit, das Marktanreizprogramm (MAP, mit der Förderbehörde BAFA) und die KfW-Förderung gemeinsam zu nutzen. Bislang war dies ausgeschlossen. So konnte man eine Brennwertheizungsanlage über die KfW finanzieren, nicht aber die wesentlich teurere Pelletheizung.

Das neue Programm bietet nun eine Alternative zur Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen in Wohngebäuden auf Basis erneuerbarer Energien. Für solarthermische und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen kann man damit einen Zuschuss über das MAP erhalten und die Restsumme über einen günstigen Kredit der KfW bezahlen.

Den Ausfall steuerlicher Abschreibungen von Sanierungsmaßnahmen, den der Bundesrat blockiert hat, sollen zusätzliche Beihilfen in den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ auffangen. Die Investitionszuschüsse erhöhen sich hier um 2,5 bis 5 Prozent, und zwar rückwirkend für Anträge, die ab dem 20. Dezember 2012 abgegeben worden sind. Insgesamt stehen dem Verbraucher also neue Förderoptionen zur Umsetzung energiesparender Maßnahmen zur Verfügung.

Weitere Informationen zu Förderprogrammen und Modernisierungen bietet die persönliche, objektspezifische Energieberatung am Donnerstag (21. März) im Rathaus Wallenhorst. Pro Beratung wird ein Unkostenbeitrag von fünf Euro erhoben. Vorteilhaft ist es, Pläne des Gebäudes mitzubringen. Anmelden können sich Interessierte bei der Gemeinde Wallenhorst, mit der die Verbraucherzentrale zusammenarbeitet, unter Tel. (05407) 888-601.