Dass Arbeitnehmer bei der Arbeit sicher sein sollen, scheint selbstverständlich zu sein. Trotzdem hat Arbeitsschutz in vielen Unternehmen nicht den Stellenwert, den er haben sollte. Für „Wir für Wallenhorst“ Marketing e.V. und die Gemeinde Wallenhorst war das Grund genug, Arbeitsschutz zum Thema des siebten Wallenhorster WirtschaftsTalks zu machen. Dieser fand am Donnerstag (18. April) in den Räumen der Stavermann GmbH statt.
Beim Wallenhorster WirtschaftsTalk halten zwei- bis dreimal jährlich Fachleute zu wechselnden Themen Impulsreferate und stehen zur Diskussion zur Verfügung. Veranstalter sind der Marketingverein und Frank Jansing als Wirtschaftsförderer der Gemeinde.
Unter dem Titel „Arbeit? Aber sicher!“ war diesmal Torsten Hoffmann, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsmeister, als Experte eingeladen. In seinem Referat verdeutlichte er den rund 20 anwesenden Gästen schon zu Beginn, dass viel zu oft nur Fachleute die genauen Anforderungen des Arbeitsschutzes kennen.
Geregelt sei der Arbeitsschutz insgesamt vom Staat, konkret zum Beispiel in Form von Gesetzen oder DIN-Normen. Viele Vorgaben kämen heute von der Europäischen Union, weitere machten die Berufsgenossenschaften als Unfallversicherungen. Kontrollinstanzen seien das Gewerbeaufsichtsamt und – für die Berufsgenossenschaften – der Technische Aufsichtsdienst.
Missachtet ein Unternehmen die Regelungen, sodass sich beispielsweise ein Unfall ereignet, haften die Unternehmensinhaberinnen und -inhaber. Ihnen drohen ordnungsrechtliche Bußgeldzahlungen von bis zu 5.000 Euro, Regresszahlungen an die Berufsgenossenschaften sowie bei schweren oder gar tödlichen Arbeitsunfällen auch Gefängnisstrafen. „Bei kleineren Unternehmen kann das zur Insolvenz führen“, warnte Hoffmann. Zur Haftung könne in letzter Konsequenz auch das Privatvermögen herangezogen werden.
Überhaupt seien gerade kleine Firmen oft noch nicht richtig aufgestellt. Nötig sei eine betriebliche Sicherheitsorganisation. Dazu gehörten die Analyse des Ist-Zustandes, eine Risikobetrachtung sowie Entwicklung und Kontrolle der Lösungen als Gefährdungsanalyse.
Zur Absicherung der Unternehmer seien jährliche Unterweisungen der Mitarbeiter und deren schriftliche Dokumentation unerlässlich. Parallel könnten und sollten Unternehmer Verantwortung und Haftung an Führungskräfte vom Werkleiter bis zum Meister übertragen, jedoch nicht an nicht weisungsbefugte Mitarbeiter. Für Jugendliche und Auszubildende gälten besondere Regelungen.
Zum Abschluss des Vortrags, den viele Zuhörer als sehr praxisnah lobten, waren sich Referent, Veranstalter und Publikum einig: Arbeitsschutz muss in Unternehmen noch ernster genommen und gewissenhaft umgesetzt werden.