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Maschwegbrücke: Gemeinde zieht Klage zurück

Oberverwaltungsgericht hatte Rücknahme empfohlen / Gemeinde kann nicht Interessen Dritter vertreten

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Die Gemeinde Wallenhorst wird ihre Klage gegen den ersatzlosen Abriss der Maschwegbrücke, die sie vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg erhoben hatte, zurückziehen. Das beschloss der Rat mehrheitlich in seiner Sitzung am Donnerstag (6. Mai).

Hintergrund der Entscheidung ist eine Empfehlung des OVG. Das Gericht hatte der Gemeinde darin nahe gelegt, „ernsthaft die Rücknahme der Klage zu prüfen“. Aus Sicht des Gerichts sei nicht erkennbar, dass die Gemeinde durch den Änderungsplanfeststellungbeschluss – der die formale Voraussetzungen für den Abriss geschaffen hat – in eigenen Rechten betroffen sei. Rechte anderer aber könne die Gemeinde nicht einklagen.

Der Abriss der Brücke ist wegen des Ausbaus des Stichkanals nötig. Dagegen, dass das Bundesverkehrsministerium sie als entbehrlich betrachtete und nicht wieder neu aufbauen wollte, hatte die Gemeinde im Mai 2009 Klage eingereicht. Schließlich hat die Maschwegbrücke einen erheblichen Wert für Landwirte und Naherholungssuchende. Stellvertretend für diese kann die Gemeinde aber nach Meinung des Gerichts eben nicht als Klägerin auftreten.

Vor diesem Hintergrund folgte der Rat mit den Stimmen von SPD-Fraktion, Wallenhorster Wählergemeinschaft und Bürgermeister Ulrich Belde der gerichtlichen Empfehlung. Dabei wurde durchaus die wesentliche Bedeutung der Brücke für Landwirtschaft und Naherholung gewürdigt. Die Ratsmehrheit sah jedoch anhand der Empfehlung des OVG keine Erfolgsaussicht für die Klage. Sie sprach sich daher dafür aus, keine weiteren Steuergelder mehr in eine Fortführung der Klage zu investieren.