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Landkreis Osnabrück wird Waffenbehörde

Wechsel erfolgt zum 1. Oktober

Mitteilung von

Das Niedersächsische Innenministerium hat per Verordnung die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Waffenrechts neu geordnet. Die Zuständigkeit geht von der bislang selbständigen Kommunen auf die Landkreise über. Der Landkreis Osnabrück übernimmt die Aufgabe von der Gemeinde Wallenhorst zum 1. Oktober.

Ab Oktober müssen sich somit alle Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer mit ihren waffenrechtlichen Anliegen an den Landkreis Osnabrück wenden. Die Waffenbehörde des Landkreises ist unter der E-Mail-Adresse waffenbehoerde@remove-this.lkos.de sowie über die Telefonnummer 0541 501-0 erreichbar. Notwendigen Antragsunterlagen sind unter landkreis-osnabrueck.de/waffenbehoerde erhältlich.